04.02.2009
Arbeitsgemeinschaft Social Media diskutiert virtuell über Live Streamings
Die rundfunkrechtliche Bewertung von Live-Streamings im Internet ist umstritten. Im Juli letzen Jahres änderte der Medienrat der Bayerische Landeszentrale für Neue Medien (BLM) die Fernsehsatzung dahingehend, dass Livestreaming-Angebote im Internet mit mehr als 500 gleichzeitigen Zugriffsmöglichkeiten genehmigungspflichtig und ab 10.000 potentiellen gleichzeitigen Nutzern wie Kabelsender zu behandeln sind. Die BLM setzt dabei eine Richtlinie um, die auf EU-Ebene beschlossen wurde und sich ebenfalls im 12. Rundfunkstaatsvertrag wiederfindet.
Die Arbeitsgemeinschaft Social Media greift die Kontroverse nun in Form einer virtuellen Podiumsdiskussion im Internet auf. Dafür soll eine Streaming-Technik genutzt werden, die in dieser Form noch nicht im Fokus der Diskussion war, aber dafür zunehmend an Bedeutung gewinnt. Die Diskussion findet am heutigen Mittwoch, 4. Februar 2009, von 18 Uhr bis 19.30 Uhr unter dieser Adresse statt.
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