15.06.1998
ARD und ZDF sind für Wettbewerb, der ihnen nicht schadet
ARD und ZDF wollen nicht, daß die Einführung des digitalen Fernsehens in Deutschland allein dem Wettbewerbsrecht und den Kräften des Marktes ausgesetzt ist. Statt dessen solle der Rundfunkstaatsvertrag die rechtlichen Rahmenbedingungen für das digitale Fernsehen abstecken. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter betonen einmal mehr, daß der für den Empfang des Digital-TV benötigte Decoder eine "faire und diskriminierungsfreie" Schnittstelle bereithalten müsse. Die Sendeanstalten befürchten, daß andernfalls die Chancengleichheit für sämtliche Anbieter digitaler Programmbouquets nicht gewährleistet sei. Zur Sicherstellung einer wettbewerbsgerechten Erreichbarkeit aller Zuschauer schlagen ARD und ZDF die Aufnahme europäischer Empfehlungen zur Standardisierung in den Rundfunkstaatsvertrag vor.
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