11.09.2007
ARD und ZDF siegen im Gebührenstreit vor dem Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gegen die letzte Festsetzung der Rundfunkgebühren statt gegeben. ARD, ZDF und der Deutschlandfunk hatten geklagt, die letzte Erhöhung sei zu gering ausgefallen, weil die Ministerpräsidenten der Bundesländer in unzulässiger Weise Einfluss genommen hätten. Die Regierungschefs waren der Empfehlung der unabhängigen Gebührenkommission KEF nicht gefolgt. Danach sollte die Rundfunkgebühr ab 1. April 2005 um 1,9 Euro pro Anschluss und Monat zu erhöht werden. Sie hatten nur eine Anhebung um 88 Cent auf 17,03 Euro bis Ende 2008 bewilligt.
Laut Urteil verstößt die Einmischung der Ministerpräsidenten gegen die im Grundgesetz festgelegte Rundfunkfreiheit. Zudem können die Sender gemäß der Rechtssprechung in der nächsten Periode der Gebührenfestsetzung einen Ausgleich für die entgangenen Einnahmen verlagen.
Der ARD-Vorsitzende Fritz Raff und ZDF-Intendant Markus Schächter begrüßen in ersten Stellungnahmen die Entscheidung der Karlsruher Richter. "Unser Gang nach Karlsruhe war notwendig und wir haben unsere Ziele erreicht", so Raff. Schächter schließt eine rückwirkende Erhöhung der Rundfunkgebühr aus: "Wir haben immer gesagt, dass es uns ausschließlich darum geht, für das Gebührenverfahren eine eindeutige Rechtsgrundlage zu bekommen", erklärt der ZDF-Intendant. bn
- Medien 3. Mai 2007: Verfassungsgericht deutet Neuregelung der Rundfunkgebühren an
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