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Drei-Stufen-Test

von Roland Pimpl,
Redakteur / Korrespondent Hamburg

Kommentar: Warum ein Freifahrschein für Tagesschau.de die private Onlinepresse bedroht

Seite 1/2
12.02.2010

Freifahrschein für Tagesschau.de? 

Freifahrschein für Tagesschau.de?

In weiser Selbstkontrolle will der NDR - pardon: sein Rundfunkrat - offenbar entscheiden, dass die öffentlich-rechtliche Nachrichtensite Tagesschau.de alles dürfen soll, was die ARD will: Nach Informationen von Spiegel Online, das sich dabei auf eine Gutachtenvorlage des Rundfunkrats für andere ARD-Gremien beruft, soll das gebührenfinanzierte "Tagesschau"-Portal den sogenannten Drei-Stufen-Test ohne Einschränkungen bestehen. Denn demnach soll Tagesschau.de vollständig als "nichtsendungsbezogenes Telemedium" genehmigt werden - wodurch die Beschränkungen des neuen Rundfunkstaatsvertrags weitgehend obsolet würden.
 
Danach wäre Tagesschau.de ein eigenständiges Angebot, das im Netz quasi alles anbieten darf, ohne Pflichtbezug zum TV-Programm, also mehr als nur „Sendungsbegleitung". Nicht nur bewegte Bilder, sondern auch Texte, also presseähnliche Angebote, elektronische Zeitungen. Inklusive der Archive, fast unbegrenzt. Und der Jahresetat von Tagesschau.de soll innerhalb von vier Jahren um 50 Prozent von 4,1 auf 6,1 Millionen Euro steigen. Außerdem sollen die Angebote von Tagesschau.de „ohne weitere Prüfung auf allen technischen Verbreitungswegen zugänglich gemacht werden", zitiert Spiegel Online das Gutachten. Also: Freie Bahn für öffentlich-rechtliche Apps und Angebote für iPad und Co.
Durch seine Objektivität, Unparteilichkeit und Werbefreiheit leiste das "Tagesschau"-Portal einen „qualitativen publizistischen Beitrag, der sich von allen andern Online-Angeboten" unterscheide und trage damit „maßgeblich zur Vielfalt im Netz bei", so das Gutachten dem Bericht zufolge. Mit anderen Worten: Die Vielfalt aller privaten Nachrichtensites reicht nicht aus, und sie sind auch nicht gut genug. Ein besonderer Nachweis dieses öffentlich-rechtlichen Vorsprungs durch den Rundfunkrat sei nicht erforderlich. Für eine Beeinträchtigung von (privaten) Wettbewerbern habe der NDR-Rundfunkrat keine Hinweis finden können.
 
Da ist HORIZONT.NET gerne behilflich. Was also passiert, wenn die neun ARD-Rundfunkräte, die Gemeinschaftsangebote wie Tagesschau.de absegnen müssen, bis Ende August das Konzept gemäß Gutachten durchwinken und danach auch die niedersächsische Staatskanzlei als zuständige Rechtsaufsicht zustimmt?
Ein Trauerspiel in 5 Akten:
 
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