Entscheidung
03.02.2009
Werbung für Milch & Co: Karlsruhe dreht CMA den Geldhahn zu
Bittere Botschaft für die Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) aus Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass deutsche Landwirte und Lebensmittelhersteller keine Gelder mehr für die zentrale Vermarktung ihrer Produkte zahlen müssen. Mit der Zwangsabgabe von Bauern und Unternehmen wird ein rund 90 Millionen Euro schwerer Absatzfonds finanziert, dessen wesentlicher Bestandteil die CMA ist.
Die Richter erklärten die sogenannten Sonderabgaben, mit denen seit Jahrzehnten Kampagnen für Lebensmittel wie Milch und Fleisch finanziert werden, nun für nichtig. Die Begründung des Gerichts: Durch den Abgabenzwang werde unzulässig in die unternehmerische Freiheit der Firmen eingegriffen - diese könnte das Geld auch für eigene Werbung nutzen, statt die staatliche Absatzförderung zu finanzieren.
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