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Verschärfte Regeln für Kosmetikwerbung in Planung


Was die Lebensmittelhersteller mit der Health-Claims-Verordnung getroffen hat droht nun auch der Kosmetikindustrie: In der EU sollen Verbraucher in Zukunft besser über die Zusammensetzung von Sonnencreme, Seifen und Kosmetika informiert und vor irreführender Werbung geschützt werden. Mit den Bestimmungen, die frühestens 2012 in Kraft treten können, soll auch irreführende Werbung verboten werden.
 
Aussagen wie: "Verringert Faltenbildung" oder "Verjüngende Wirkung" müssen in Zukunft auch bewiesen werden. "Der Verbraucher darf nicht mit überzogenen oder völlig falschen Versprechungen in die Irre geführt werden. Er muss sich darauf verlassen können, dass das Produkt hält, was es verspricht", sagte die SPD-Abgeordnete Dagmar Roth-Behrendt nach der Abstimmung über die Neufassung der EU-Richtlinie am Dienstag in Straßburg.
Die deutsche Werbewirtschaft dürfte die Entwicklung aufmerksam, aber nicht allzu aufgeregt beobachten: irreführende Werbung ist hierzulande ohnehin verboten. Sollten den Werbungtreibenden allerdings bindende Formulierungen drohen wie bei der Health-Claims-Verordnung geschehen, dürfte das Thema für Diskussionen sorgen. mh
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