14.03.2008
Urteil: DM-Filialen dürfen Arzneimittel verkaufen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat für den Versandhandel mit Arzneimitteln eine weitreichende Entscheidung getroffen. Ab sofort dürfen Versandapotheken für ihren Vertrieb den Dienst von Drogeriemärkten in Anspruch nehmen.
Damit beendete das Gericht in letzter Instanz einen jahrelangen Rechtsstreit und gibt der Drogeriemarktkette DM grünes Licht für die Kooperation mit der niederländischen Versandapotheke Europa Apotheek.
DM will nun mit der bundesweiten Ausgabe von Medikamenten starten. "Im nächsten halbe Jahr wollen wir den Service in mindestens 200 bis 300 Filialen anbieten", sagt DM-Geschäftsführerin Petra Schäfer gegenüber der "Financial Times Deutschland". Der Start sei nur noch eine Frage der Logistik. Das Konzept funktioniert so, dass Kunden ihre Rezepte in den Filialen abgeben und drei Tage später ihre Medikamente abholen.
Das Bundesverwaltungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass dieser Vertriebsweg nicht dem Schutzziel des Apotheken- und Arzneimittelrechts entgegenstünde. Die Arzneimittelsicherheit sei nicht mehr gefährdet als beim klassischen Versandhandel mit direkter Zustellung an den Endverbraucher. Allerdings müsste sich der Beitrag des Drogeriemarkts auf logistische Leistungen beschränken. Keinesfalls dürfte der Eindruck erweckt werden, die Medikamente würden vom Drogeriemarkt selbst abgegeben. Auch Werbung, die diesen Eindruck vermittle, sei unzulässig.
Neben DM tummeln sich immer mehr Unternehmen auf dem Arzneimittelmarkt. Erst Anfang der Woche hat die Deutsche Post eine Kooperation mit Easy-Apotheke angekündigt. Schlecker arbeitet mit Vitalsana zusammen und auch Rewe liebäugelt mit dem lukrativen Geschäft. bn
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