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Umwelthilfe zieht Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Volkswagen zurück


Stein des Anstoßes: Die Anzeige für den Golf GTD 

Stein des Anstoßes: Die Anzeige für den Golf GTD

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zieht ihren Antrag auf einstweilige Verfügung wegen irreführender Werbung vor dem Landgericht Braunschweig gegen Volkswagen zurück. Die Kammer hat in der gestrigen Verhandlung zu verstehen gegeben, dass sie die Erfolgsaussichten einer Klage als nicht sehr hoch ansehen würde.
 
Stein des Anstoßes war eine Anzeige für den neuen Golf GTD, die unter anderem im "Focus" und "Stern" erschienen war. "2,0-l-TDI-Dieselmotor mit 125 kW (170 PS) verbraucht kombiniert nur 5,3l/100km. Und das bei einer möglichen Höchstgeschwindigkeit von 222 km/h." Diese Aussage sei aus Sicht der DHU "falsch und irreführend". In einer ersten Bewertung wollten die Richter dieser Argumentation allerdings nicht folgen. VW sieht sich daher in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Zumal die umstrittene Kampagne ohnehin Ende August ausgelaufen war. mir

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