18.01.2007
Umwelthilfe bekommt im Werbestreit mit Daimler-Chrysler Recht
Die Berliner Verbraucherschutzorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat sich im Dauerstreit um Werbeanzeigen von Daimler-Chrysler erneut durchgesetzt. Wie der Verband mitteilt, hat das Landgericht Stuttgart einer Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen den Stuttgarter Autobauer wegen eines Verstoßes gegen die Pflicht zur Benzinverbrauchskennzeichnung in der Werbung stattgegeben.
Auslöser des Rechtsstreits war eine Werbeanzeige für die neue CL-Klasse mit dem Text "Das exklusive Interieur sowie die leistungsstarken V8- und V12-Motorisierungen wollen nur eines sein: Ein Kompliment an die Besitzer." Allerdings hatte der Konzern laut DUH rechtswidrig darauf verzichtet, die umworbenen potenziellen Besitzer auch über die enormen Spritverbräuche der CL-Klasse von bis zu 21 Liter auf 100 Kilometer und den damit verbundenen Ausstoß des Treibhausgases CO2 aufzuklären.
Der aktuelle Rechtsstreit zwischen Umwelthilfe und Daimler-Chrysler ist nicht der erste. Erst im Sommer 2006 hatte der Verband die Daimler-Chrysler-Tochter Smart wegen irreführender Werbung für das zweisitzige Dieselmodell Fortwo cdi abgemahnt. Der Streit wurde im Juli außergerichtlich beigelegt, nachdem Daimler-Chrysler sich verpflichtet hatte, seine Werbung anzupassen. mas
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