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14.07.2010

Telefonwerbung: DDV kritisiert Verbraucherschützer


Dieter Weng, Präsident des DDV 

Dieter Weng, Präsident des DDV

Das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung, das vor gut einem Jahr in Kraft trat, lässt weiter die Emotionen hochkochen. Der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) wirft den deutschen Verbraucherzentralen vor, ihre eigentliche Aufgaben zu vernachlässigen.
 
Bereits im Frühjahr hatten die Verbraucherschützer eine Umfrage mit "Aktion gegen belästigende Telefonwerbung" gestartet. Schon der Titel ignoriere, so die Auffassung des DDV, die gesetzliche Differenzierung zwischen erlaubter und verbotener Telefonwerbung. „Statt die Arbeit der Bundesnetzagentur zu unterstützen, indem man beispielsweise dasselbe Beschwerdeformular oder wenigstens dieselben Formulierungen verwendet hätte, laufen die Verbraucherschützer durch ihren Alleingang nun Gefahr, den Verbraucher gänzlich zu verwirren“, erklärt Dieter Weng, Präsident des DDV.
Derweil verteidigt die Bundesregierung das Gesetz gegen Angriffe, räumt aber gleichzeitig Defizite ein. „Das neue Gesetz zeigt Wirkung, doch es muss noch konsequenter angewendet werden“, erklärte Verbraucherschutz- Staatssekretärin Julia Klöckner gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Die CDU-Politikerin forderte die Bundesländer auf, Callcentern, die systematisch gegen das Gesetz verstoßen, die Gewerbeerlaubnis zu entziehen: „Unseriösen Betreibern muss das Handwerk gelegt werden.“ Eine Ansicht, die Weng teilt. “Es gibt kein Gesetzesdefizit, sondern ein Vollzugsdefizit. Wir sollten der Bundesnetzagentur die Zeit geben, sorgfältige Arbeit zu leisten, und die Dreijahresfrist bis zur Evaluierung abwarten."
 
Die Bundesnetzagentur hatte im Januar Bußgelder von insgesamt 500.000 Euro gegen Callcenter und deren Auftraggeber verhängt. Nach Angaben der Aufsichtsbehörde gingen zwischen Juli und Dezember 2009 über 28.000 Beschwerden wegen ungebetener Telefonwerbung ein.
 
Das Gesetz trat am 4. August 2009 in Kraft. Es verbessert die Möglichkeiten des Widerrufs von Verträgen, die am Telefon geschlossen wurden. Telefonische Werbeanrufe sind seither nur bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung der Verbraucher zulässig. Bei Werbeanrufen darf der Anrufer zudem seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken. Wer gegen das Verbot verstößt, riskiert Strafen von bis zu 50.000 Euro. Wer seine Rufnummer unterdrückt, muss mit Geldbußen rechnen, die bis zu 10.000 Euro betragen können. mir
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