14.07.2010
Telefonwerbung: DDV kritisiert Verbraucherschützer
Das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung, das vor gut einem Jahr in Kraft trat, lässt weiter die Emotionen hochkochen. Der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) wirft den deutschen Verbraucherzentralen vor, ihre eigentliche Aufgaben zu vernachlässigen.
Bereits im Frühjahr hatten die Verbraucherschützer eine Umfrage mit "Aktion gegen belästigende Telefonwerbung" gestartet. Schon der Titel ignoriere, so die Auffassung des DDV, die gesetzliche Differenzierung zwischen erlaubter und verbotener Telefonwerbung. „Statt die Arbeit der Bundesnetzagentur zu unterstützen, indem man beispielsweise dasselbe Beschwerdeformular oder wenigstens dieselben Formulierungen verwendet hätte, laufen die Verbraucherschützer durch ihren Alleingang nun Gefahr, den Verbraucher gänzlich zu verwirren“, erklärt Dieter Weng, Präsident des DDV.
Die Bundesnetzagentur hatte im Januar Bußgelder von insgesamt 500.000 Euro gegen Callcenter und deren Auftraggeber verhängt. Nach Angaben der Aufsichtsbehörde gingen zwischen Juli und Dezember 2009 über 28.000 Beschwerden wegen ungebetener Telefonwerbung ein.
Das Gesetz trat am 4. August 2009 in Kraft. Es verbessert die Möglichkeiten des Widerrufs von Verträgen, die am Telefon geschlossen wurden. Telefonische Werbeanrufe sind seither nur bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung der Verbraucher zulässig. Bei Werbeanrufen darf der Anrufer zudem seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken. Wer gegen das Verbot verstößt, riskiert Strafen von bis zu 50.000 Euro. Wer seine Rufnummer unterdrückt, muss mit Geldbußen rechnen, die bis zu 10.000 Euro betragen können. mir
- Marketing 4. Mai 2010: DDV gründet neue Interessenvertretung
- Marketing 29. Januar 2010: DDV lobt Bundesnetzagentur wegen Maßnahmen zu unlauterer Telefonwerbung
- Marketing 15. Mai 2009: Telefonwerbung: Bundesrat gibt grünes Licht für Gesetznovelle
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