Verbraucherschutz
15.05.2009
Telefonwerbung: Bundesrat gibt grünes Licht für Gesetznovelle
Das Gesetz gegen unerwünschte Telefonwerbung ist unter Dach und Fach. Der Bundesrat genehmigte den Entwurf der Bundesregierung, der zusätzliche Widerrufsrechte für am Telefon abgeschlossene Verträge einführt. Somit können auch Verträge für Zeitungen und Zeitschriften sowie Wett- und Lotto-Angebote zurückgenommen werden. Bisher war ein Widerruf nur bei Handy- und Telefonverträgen möglich.
Auch hier wurde eine Änderung beschlossen, die das Widerrufsrecht erst nach der ersten Zahlung revidiert. Somit können Kunden über das Telefon geschlossenen Verträge innerhalb von zwei Wochen kündigen. Beim Wechsel des Energie- oder Stromanbieters ist die schriftliche Kündigung des alten Vertrages erforderlich. Jedoch besteht weiterhin nicht die Pflicht, die telefonisch geschlossenen Verträge generell schriftlich zu bestätigen. Mehrere Bundesländer hatten dies zuvor gefordert. Außerdem verbietet das Gesetz den Telemarketern, ihre Rufnummern zu unterdrücken. Bei Verstößen droht eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro. "Viele unerwünschte Werbeanrufe können nicht verfolgt werden, weil sich nicht feststellen lässt, wer angerufen hat. Daher gehört zu einem wirkungsvollen Schutz der Verbraucher auch ein Verbot dieser technischen Verschleierungsmaßnahmen", erklärt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Ferner stellt die Novelle klar, dass ein Werbeanruf nur dann zulässig ist, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, entsprechende Anrufe erhalten zu wollen. So wird verhindert, dass sich Call-Center auf Zustimmungserklärungen berufen, die der Verbraucher in einem völlig anderen Zusammenhang oder nachträglich erteilt hat. Weitere Informationen gibt es auf der Website Bmj.bund.de/cold-calling. brö
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