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Verbraucherschutz

Telefonwerbung: Bundesrat gibt grünes Licht für Gesetznovelle


Bundesjustizministerin Brigitte Zypries 

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries

Das Gesetz gegen unerwünschte Telefonwerbung ist unter Dach und Fach. Der Bundesrat genehmigte den Entwurf der Bundesregierung, der zusätzliche Widerrufsrechte für am Telefon abgeschlossene Verträge einführt. Somit können auch Verträge für Zeitungen und Zeitschriften sowie Wett- und Lotto-Angebote zurückgenommen werden. Bisher war ein Widerruf nur bei Handy- und Telefonverträgen möglich.
 
Auch hier wurde eine Änderung beschlossen, die das Widerrufsrecht erst nach der ersten Zahlung revidiert. Somit können Kunden über das Telefon geschlossenen Verträge innerhalb von zwei Wochen kündigen. Beim Wechsel des Energie- oder Stromanbieters ist die schriftliche Kündigung des alten Vertrages erforderlich. Jedoch besteht weiterhin nicht die Pflicht, die telefonisch geschlossenen Verträge generell schriftlich zu bestätigen. Mehrere Bundesländer hatten dies zuvor gefordert. Außerdem verbietet das Gesetz den Telemarketern, ihre Rufnummern zu unterdrücken. Bei Verstößen droht eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro. "Viele un­er­wünsch­te Wer­be­an­ru­fe können nicht ver­folgt wer­den, weil sich nicht fest­stel­len lässt, wer an­ge­ru­fen hat. Daher gehört zu einem wir­kungs­vol­len Schutz der Ver­brau­cher auch ein Ver­bot die­ser tech­ni­schen Ver­schleie­rungs­maß­nah­men", erklärt  Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Für sonstige Zuwiderhandlungen gegen das bereits bestehende Verbot gegen unerlaubte Telefonwerbung sieht der Gesetzgeber Geldbußen von bis zu 50.000 Euro vor. Bisher bestand nur ein Anspruch auf Gewinnabschöpfung, der in der Realität nur schwer durchzusetzen war.
 
Ferner stellt die Novelle klar, dass ein Werbeanruf nur dann zulässig ist, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, entsprechende Anrufe erhalten zu wollen. So wird verhindert, dass sich Call-Center auf Zustimmungserklärungen berufen, die der Verbraucher in einem völlig anderen Zusammenhang oder nachträglich erteilt hat. Weitere Informationen gibt es auf der Website Bmj.bund.de/cold-calling. brö
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