13.02.2009
Roller darf nicht mit Superstar-Kopie werben
Die Möbelkette Roller hat einen Rechtsstreit gegen RTL verloren. Der Gelsenkirchener Discounter hatte 2007 ein Gewinnspiel mit dem Slogan "Roller sucht Deutschlands hässlichstes Jugendzimmer" veranstaltet. Die Möbelkette hatte für ihre Gewinnspiele mit einem Logo geworben, das dem ovalen RTL-Markenzeichen "Deutschland sucht den Superstar" ähnelte, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Köln. Durch die Kampagne hat Roller die "Wertschätzung" dieser von RTL geschützten Marke "ungerechtfertigt und in unlauterer Weise" ausgenutzt. Nach dem OLG-Urteil muss die Möbelkette nun den Umfang der Werbeaktion darlegen, damit der Kölner Sender seinen Schaden berechnen kann. RTL hatte bereits erfolgreich vor dem Landgericht Köln auf Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz geklagt und jetzt auch das Berufungsverfahren gewonnen. Revision wurde nicht zugelassen, allerdings kann der Möbelmarktbetreiber eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. jh
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