16.07.2008
Payback muss bei Klauseln nachbessern
Der Bonuskartenanbieter Payback darf seine Kunden per E-Mail oder SMS künftig nur noch mit deren ausdrücklicher Zustimmung ansprechen. Die bisher von dem Unternehmen verwendete "Opt-out"-Klausel ist teilweise unzulässig, urteilte der Bundesgerichtshof am heutigen Mittwoch.
Damit gab das Karlsruher Gericht einer Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen Payback zumindest teilweise statt. Das Bonuskartensystem wird von dem Münchner Unternehmen Loyalty Partner betrieben und erreicht nach eigenen Angaben rund 22 Millionen Haushalte in Deutschland.
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