06.05.2008
Lotto-Werbung: Freistaat Bayern hält sich nicht an eigenes Gesetz
In einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung beschloss das Oberlandesgericht München (OLG), das eine Werbekampagne der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern nicht mit den Regeln im Glücksspielstaatsvertrag vereinbar war - pikanterweise hat das Bundesland also gegen seine eigenen Richtlinien verstoßen.
Der gemeinsame Lotto-Staatsvertrag der Bundesländer soll Bürger vor Spielsucht schützen. Bereits vor dem Zustandekommen protestierte etwa der ZAW, der sich nun durch die Richter bestätigt sieht. Laut ZAW stellten die Länder "Werbezensur" vor "Spielsucht" und den Schutz ihres Lottomonopols. Die Entscheidung des OLG München verdeutliche dies. Das Gericht untersagte dem Freistaat Bayern in einer einstweiligen Verfügung eine Kommunikationsmaßnahme, die mit dem plakativ herausgestellten Hinweis auf einen hohen Gewinn warb: "Spiel mit" hieß die Aufforderung mit dem Zusatz "Lotto - Aktueller Jackpot: ca. 18 Millionen Euro".
Allerdings könnte auch die jetzige Entscheidung des OLG torpediert werden. Denn die EU-Kommission will das Glücksspiel-Monopol der deutschen Länder kippen. Dann könnte auch der Freistaat wieder das Lotto aggressiv bewerben. tk
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