Verfahren
28.08.2009
Irreführende Werbung: Umwelthilfe zerrt Volkswagen vor den Kadi
Die Deutsche Umwelthilfe (DHU) zieht gegen Volkswagen vor Gericht. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation mit Sitz in Berlin wirft dem Wolfsburger Autokonzern irreführende Werbung beim Golf GTD vor.
Stein des Anstoßes ist eine Textzeile in einer Printanzeige, die unter anderem im "Focus" und "Stern" erschienen ist. "2,0-l-TDI-Dieselmotor mit 125 kW (170 PS) verbraucht kombiniert nur 5,3l/100km. Und das bei einer möglichen Höchstgeschwindigkeit von 222 km/h." Diese Aussage ist aus Sicht der DHU "falsch und irreführend".
Die Deutsche Umwelthilfe ist schon öfter gegen Werbung von deutschen Autobauern vorgegangen - teilweise mit Erfolg: So setzte sich die Berliner Verbraucherschutzorganisation 2007 im Dauerstreit um Werbeanzeigen von Daimler-Chrysler vor dem Landgericht Stuttgart durch. mir
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