30.06.2008
Irreführende Werbung: Einstweilige Verfügung gegen Kabel Deutschland
Tele Columbus, einer der größten Kabelanbieter Deutschlands, hat beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen Kabel Deutschland (KDG) erwirkt. Das Unternehmen habe mit unlauteren Werbemethoden versucht, Neukunden an Land zu ziehen.
Kabel Deutschland hatte laut Tele Columbus Briefe an Verbraucher verschickt, die den Eindruck erweckten, Mieter müssten einen Vertrag mit KDG abschließen, um rechtmäßig Kabelfernsehen empfangen zu können. Ansonsten drohe eine Sperrung des Fernsehanschlusses. Tatsächlich war der Empfang jedoch über den Mietvertrag oder einen eigenen Vertrag mit Tele Columbus abgedeckt.
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