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Rechtsstreit

Gerichtsurteil: Steht E-Mail-Marketing vor dem Aus?


Ein Urteil macht E-Mail-Marketing nahezu unmöglich (Bild: Fotolia)

Ein Urteil macht E-Mail-Marketing nahezu unmöglich (Bild: Fotolia)

Unternehmen, die Direktmarketing betreiben, sind verunsichert. Grund ist ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München zum "Double-Opt-In-Verfahren" von Newslettern. Sollte es die Regel bleiben, macht es - so der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) -  legales E-Mail-Marketing unmöglich.
 
Bei der Diskussion geht es darum, wie Unternehmen nachweisen können, dass Verbraucher dem Empfang von Werbenewslettern zugestimmt haben. Der Versand solcher E-Mails ist in Deutschland grundsätzlich nur dann erlaubt, wenn der Empfänger sein ausdrückliches Einverständnis gibt. Kann ein solches vom Unternehmen nicht nachgewiesen werden, gilt die Werbemail als Spam und gesetzlich als unzumutbare Belästigung.
Michael Neuber, BVDW-Justiziar 

Michael Neuber, BVDW-Justiziar

Das bisher angewandte Verfahren beim E-Mail-Marketing war die Bestätigung einer Einwilligungsmail seitens des Empfängers. Ein Urteil des BGH aus dem vergangenen Jahr stuft dieses "Double-Opt-In-Verfahren" grundsätzlich als geeignet zur Erbringung der Beweispflicht ein. Das OLG München bewertete jedoch bereits die dafür erforderliche Bestätigungsmail als Werbung.
 
Das Urteil gefährdet aus Sicht des BVDW die gesamte Direktmarketingbranche. Michael Neuber, Justiziar des BVDW sagt: "Nach unserer Auffassung führt die Argumentation des Gerichts zu dem Ergebnis, dass Werbenden die einzige Möglichkeit, eine beweissicher dokumentierte Einwilligung einzuholen, genommen wird." Die richterliche Entscheidung entspreche nicht den Gepflogenheiten der digitalen Kommunikation unserer Zeit. Das Urteil des OLG ist allerdings nur ein vorläufiger Schlusspunkt unter die Diskussion. Marketer müssen jetzt auf das mögliche Revisionsurteil des BGH hoffen, auf das der Deutsche Dialogmarketing Verband positiv blickt. Dieser gibt auf seiner Homepage an, dass Anlass zur Hoffnung bestehe, dass der BGH das Urteil korrigieren werde. hor
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