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Gericht stoppt Aldi-Werbung


Aldi unterliegt Verbraucherschützern 

Aldi unterliegt Verbraucherschützern

Aldi muss die Werbung für sein Olivenöl abändern. Das hat das Landgericht Duisburg entschieden. Stein des Anstoßes ist der Hinweis auf ein Ergebnis der Stiftung Warentest.
 
Zwar sei es grundsätzlich erlaubt, mit Ergebnissen der Stiftung Warentest zu werben. Sie müsse aber korrekt sein, stellen die Richter klar.
Aldi hatte mit dem Testergebnis "gut" für sein Olivenöl geworben. Allerdings handelte es sich dabei um Öl eines anderen Jahrganges. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte daraufhin gegen den Discounter Klage eingereicht. mas
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