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Urteil

von Michael Reidel,
Ressortleiter Marketing

Fluggesellschaften dürfen nur mit Endpreis werben


Anzeigen wie diese von Ryanair sind künftig tabu 

Anzeigen wie diese von Ryanair sind künftig tabu

Aus für die 99 Cent-Flüge: Künftig dürfen die Airlines nur noch mit dem echten Flugpreis in der EU werben. Das EU-Parlament in Straßburg verabschiedete heute eine entsprechende Verordnung.
 
Danach müssen Fluggesellschaften künftig in ihrer Werbung zusätzliche Kosten wie Steuern, Gebühren oder Sicherheitszuschläge angeben. Zudem verpflichtet das Parlament die Fluglinien fakultative Zusatzkosten, wie etwa Gebühren für die Beförderung von Gepäckstücken, schon zu Beginn des Buchungsvorganges zu nennen. Damit nicht genug. Die Buchung muss künftig so gestaltet sein, dass die Kunden Zusatzleistungen selbst bestimmen können.
Mit der Neuregelung will das EU-Parlament die Verbraucher vor Überraschungen schützen. Bisher zahlen Fluggäste häufig einen höheren Preis als in der Werbung angegeben. Verbraucherschützer fanden auf 386 Websites von Airlines, Reiseveranstaltern und Buchungs-Internet-Angeboten 137 Verstöße. 58 Prozent entfielen dabei auf irreführende Preisangaben, 49 Prozent auf Vertragsbedingungen, die den Kunden benachteiligten.
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