Urteil
09.07.2008
Fluggesellschaften dürfen nur mit Endpreis werben
Aus für die 99 Cent-Flüge: Künftig dürfen die Airlines nur noch mit dem echten Flugpreis in der EU werben. Das EU-Parlament in Straßburg verabschiedete heute eine entsprechende Verordnung.
Danach müssen Fluggesellschaften künftig in ihrer Werbung zusätzliche Kosten wie Steuern, Gebühren oder Sicherheitszuschläge angeben. Zudem verpflichtet das Parlament die Fluglinien fakultative Zusatzkosten, wie etwa Gebühren für die Beförderung von Gepäckstücken, schon zu Beginn des Buchungsvorganges zu nennen. Damit nicht genug. Die Buchung muss künftig so gestaltet sein, dass die Kunden Zusatzleistungen selbst bestimmen können.
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