11.04.2008
Markenschutz
EU-Richter geben Adidas im Streifenstreit Recht
Adidas hat im Streifenstreit einen Etappensieg errungen: Im Kampf um den Markenschutz der drei Streifen hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf die Seite des Herzogenauracher Sportartiklers gestellt.
Der EuGH räumte dem Konzern einen weitreichenden Schutz seines Markenzeichens ein, berichtet das "Handelsblatt". Damit erhöhen sich die Chancen für Adidas, anderen Bekleidungsherstellern die Verwendung eines ähnlichen Dekors zu verbieten.
Konkret hatte sich Adidas über die Modeketten H&M sowie C&A beschwert, die Artikel aus ihrer Freizeitkollektion mit zwei parallel verlaufenden Streifen verziert hatten. Adidas hat in den Niederlanden geklagt - das Oberste Gerichtshof der Niederlande wusste keinen Rat und legt dem Fall dem Europäischen Gerichtshof vor.
Die EU-Richter gaben Adidas insofern Recht, als dass die Verwechslungsgefahr maßgeblich für den Markenschutz sei. Nun muss wiederum in den Niederlanden geprüft werden, ob diese im Fall H&M und C&A bestehe. Da die betroffenen Kleidungsstücke aber ohnehin nicht mehr in der Kollektion sind, dürfte Adidas vor allem über die grundsätzliche Stoßrichtung erfreut sein.
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