HORIZONT.NET
09.05.2008

Drohende Restriktionen für Red Bull und Co


Der Marke drohen Warnhinweise 

Der Marke drohen Warnhinweise

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnt in einer Stellungnahme für das Verbraucherschutzministerium vor dem unbedachten Genuss von Energydrinks wie Red Bull.
 
Aufgrund von Todesfällen fordern die Wissenschaftler Hinweise, nach denen "bestimmte Verbrauchergruppen wie Kinder, Schwangere, Stillende und koffeinempfindliche Personen auf den Verzehr von Energydrinks verzichten sollten. Außerdem sollten sie auf mögliche unerwünschte Wirkungen im Zusammenhang mit ausgiebiger sportlicher Betätigung oder mit dem Genuss von alkoholischen Getränken hinweisen."
 
Auch wenn derzeit noch kein kausaler Zusammenhang feststellbar sei, weist das BfR darauf hin, dass "Herzrhythmusstörungen, Krampfanfälle, Nierenversagen und erneut Todesfälle nach dem Verzehr von Energydrinks beschrieben" würden. Inzwischen wird der 20-seitige Bericht in Medien wie etwa Spiegel Online zitiert. Laut dem Bericht habe das Ministerium die Produzenten von Energydrinks zu einem Gespräch eingeladen, was eine Sprecherin des Ministeriums derzeit nicht bestätigen kann.
 
"Momentan warten wir auf eine Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)", so die Sprecherin gegenüber HORIZONT.NET. Die EFSA soll für die EU-Kommission ebenfalls Ratschläge geben. Damit warten die Berliner Offiziellen derzeit auf eine gemeinsame europäische Linie, um mögliche Warnhinweise auf Verpackungen einheitlich vorzuschreiben. Dennoch behält sich aber das von Horst Seehofer geführte Ministerium auch ausdrücklich einen deutschen Alleingang vor. Somit droht den Herstellern im Extremfall nicht nur die verpflichtende Anbringung von Warnhinweisen, sondern auch je nach Staat unterschiedliche Verpackungen.
 
Zudem könnten die Hinweise auf Konsumverzicht im Zusammenhang mit Sport eine komplette Umstellung der Kommunikation für Marken wie Red Bull bedeuten, denn im Sportsponsoring setzt das Unternehmen Schwerpunkte. Red Bull Deutschland äußerte sich dazu wie folgt: "RL 2002/67/EG sieht eine europaweite Vorschrift für die Kennzeichnung von koffeinhaltigen Getränken vor. Diese sieht für Getränke, die mehr als 150 mg/l Koffein enthalten, einen verpflichtenden Hinweis auf den Koffeingehalt vor. Wir erachten diese Regelung als ausreichend, um die Konsumenten über die charakteristischen Eigenschaften dieser Produkte zu informieren. Die BfR-Stellungnahme beinhaltet keine Erkenntnisse, die eine Änderung der geltenden Kennzeichnungsvorschriften rechtfertigen würde". tk

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