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von Marco Saal,
Ressortleiter HORIZONT.NET

Dienstwagenaffäre: Rechts- und Markenexperte hält Sixt-Anzeige für grenzwertig


Die jüngste Werbeaktion von Sixt und Jung von Matt hat viel Aufmerksamkeit erregt, offenbar auch bei Juristen. Während die Anzeigen, mit denen Sixt die Dienstwagenaffäre von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt aufgreift, bei der Mehrheit der Deutschen für Erheiterung gesorgt haben dürften, ist zumindest eines der Motive mit dem unfreiwilligen Polit-Testimonial aus Expertensicht nicht ganz unbedenklich.
 
Dabei geht es um das Motiv, auf dem der Münchner Autovermieter die Ministerin mit einer Sixt-Kundenkarte abbildet und ihr die Aussage "Versprochen: Nächstes Mal miete ich bei Sixt" in den Mund legt.  Thomas Körber, Marken- und Wettbewerbsrechtsexperte bei der Anwaltssozietät Kaye Scholer in Frankfurt, vertritt die Auffassung, dass ein Gericht in diesem speziellen Fall das Persönlichkeitsrecht der Prominenten über das der Meinungsfreiheit stellen würde. "Aus der Verbindung der Kundenkarte, dem großen Konterfei und dem reumütigen Zitat von Frau Schmidt könnte ein Gericht schließen, dass bei dieser Werbung der Umstand im Vordergrund steht, den Werbewert der Abgebildeten auszunutzen und den Eindruck zu erwecken, die Abgebildete identifiziere sich mit dem beworbenen Produkt und empfehle es", so Körber. "Hierbei handelt es sich um eine Abweichung zu den bisherigen BGH-Urteilen zur satirischen Prominentenwerbung, weshalb ein erfolgreiches gerichtliches Vorgehen der Prominenten nicht unwahrscheinlich ist", sagt der Experte weiter. 
Die Praxis von Unternehmen, Prominente ohne deren Erlaubnis in der Werbung einzusetzen, führt immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen. So hat der Bundesgerichtshof erst vor einem Jahr die Klagen von Ernst August Prinz von Hannover und Dieter Bohlen abgewiesen. Beide hatten wegen der ungewollten Verwendung ihres Namens geklagt. Der BGH nahm in beiden Fällen eine Abwägung zugunsten der Meinungsfreiheit vor, unter anderem weil der verfassungsrechtlich geschützte Teil des Persönlichkeitsrechts nach Einschätzung der Richter nicht berührt war. Dass Ulla Schmidt Sixt tatsächlich juristisch belangt, hält Körber allerdings aus wahlkampftechnischen Grunden für unwahrscheinlich. mas
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