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09.07.2009

Debatte

Die Datenschutznovelle: So reagiert die Werbebranche

Seite 1/14
09.07.2009

Mit einem blauen Auge davongekommen ist die Werbeindustrie bei der Verschärfung des Datenschutzes. Schließlich bleibt das lange Zeit auf der Kippe stehende Listenprivileg nahezu erhalten. Firmen dürfen gekaufte Adressen verwenden, wenn sie dem umworbenen Kunden die Herkunft der Daten offenlegen. Dagegen reicht das telefonisch erteilte "Ja" zur Weitergabe personenbezogener Daten für Werbezwecke nicht mehr aus. Gleichwohl entsteht durch unklare Formulierungen im Gesetzestext Rechtsunsicherheit für Verlage, Werbungstreibende und Agenturen. HORIZONT.NET hat bei Verlagen und Agenturen ein Stimmungsbild eingeholt und Top-Manager zum Thema Datenschutznovelle befragt.
 
Von Bettina Neises und Bert Rösch

Teil 1: Verlegerverbände kritisieren Datenschutznovelle

Umfrage: Das sagen Medienexperten zur Datenschutznovelle

Die Verleger stehen der Datenschutznovelle mit gemischten Gefühlen gegenüber. Einerseits ist der größte anzunehmende Unfall ausgeblieben: Nach vehementen Protesten bleibt das Listenprivileg erhalten. Demnach dürfen auch weiterhin listenmäßig erfasste Daten wie Name, Beruf und Adresse, ohne Zustimmung des Betroffenen weitergegeben werden. Andererseits sehen sie jedoch die Tücke im Detail. Denn das Listenprivileg gilt nur, wenn dem Adressaten die Quelle der Daten namentlich genannt wird. Genau hier setzt die Kritik der Verbände an, denn sie befürchten, dass mit diesem Kompromiss keine ausreichende Zahl potenzieller Leser für briefliche Werbung erreichbar bleibt. weiterlesen


 
Teil 2: Dialogmarketing-Agenturen atmen auf

Das neue Datenschutzgesetz schadet der deutschen Dialogmarketing-Branche weniger als anfangs befürchtet. In einer Umfrage unter führenden Agenturen und Adressanbietern (Listbrokern) zeigte sich die große Mehrheit im Großen und Ganze erleichtert. Zum einen, weil die Politiker auf Druck der Verbände keine vollständige Opt-in-Regelung für den Versand von Papier-Mailings festgelegt haben. Stattdessen wurde eine Regelung geschaffen, die so viele Ausnahmen enthält, dass eine Einwilligung des Konsumenten nur selten nötig ist.
 
Zum anderen sind viele Agenturen einfach nur froh, dass die bange Zeit des Wartens vorbei ist. Die Freude wird allerdings dadurch getrübt, dass das Gesetz noch viele Fragen offen lässt. In der Folge erwarten die Dialogmarketing-Spezialisten eine längere Zeit der Rechtsunsicherheit, die vermutlich erst durch Gerichtsentscheidungen beendet wird. Dies könne die gesamte Branche lähmen. brö
 
HORIZONT.NET wollte von Agenturmanagern wissen, was die Datenschutznovelle für die Branche im Allgemeinen und Ihr Unternehmen im Besonderen bedeutet. Die Antworten lesen Sie auf den folgenden Seiten.
 


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