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Datenschutznovelle tritt morgen in Kraft


Morgen tritt die heißdisuktierte Datenschutznovelle in Kraft. Der Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute (ADM) begrüßt jetzt die Neuregelung. Die geschäftsmäßige Erhebung und Speicherung von Daten für Zwecke der Markt- und Meinungsforschung ist nach dem neuen Gesetz grundsätzlich zulässig.
 
Damit kam der Gesetzgeber einer zentralen Forderung der Branche nach, die Marktforschung von Werbung und Adresshandel zu trennen. Durch die gesetzlichen Bestimmungen erhalten die Grundprinzipien der berufsständischen und -ethischen Verhaltens in der Marktforschung den Status von Rechtsnormen. Dazu zählen die ausnahmslose Wahrung der Anonymität der befragten Personen und die strikte Trenunng von forschungsfremden Tätigkeiten. "Die gesetzliche Erlaubnisnorm der Markt- und Meinungsforschung im Bundesdatenschutzgesetz wird die Selbst- und Koregulierung der Profession und damit zugleich auch den Verbraucherschutz stärken", sagt Erich Wiegand, Geschäftsführer des ADM mit Sitz in Frankfurt. mir

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