Telefonwerbung
Bußgelder sollen Cold Calls stoppen
Die Bundesregierung macht im Kampf gegen unerlaubte Telefonwerbung Druck: So genannte Cold Calls sollen nach den Plänen der Bundesregierung künftig mit Bußgeldern bestraft werden, kündigten Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries heute in Berlin an.
Für unerlaubte Werbeanrufe könnten bis zu 50.000 Euro Strafe fällig werden, sagte Justizministerin Zypries bei der Vorstellung entsprechender Gesetzespläne. Nach dem Willen der beiden Minister dürfen Werbeanrufer künftig auch ihre Telefonnummer nicht mehr unterdrücken. Wer gegen diese Neuregelung verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen.
Ein weiterer Punkt der geplanten Änderungen dürfte der Direktmarketing-Branche wenig gefallen: Künftig sollen telefonisch geschlossene Verträge grundsätzlich binnen 14 Tagen widerrufen werden können - dies gilt auch für Zeitschriften- und Lottoverträge. Die Verbraucher seien nach einem schriftlichen Widerruf innerhalb der Frist nicht mehr an Verträge gebunden, die am Telefon geschlossen wurden, sagte Seehofer. Die erforderlichen Gesetzesänderungen könnten nach Angaben des Ministers noch in diesem Jahr in Kraft treten.
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