Bionade und Bios streiten weiter
Bionade ist mit rechtlichen Schritten gegen den Konkurrenten Bios bisher nicht weit gekommen: Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass die Nordmann Unternehmensgruppe weiterhin ausloben darf, dass ihre Limonade Bios ohne Zuckerzusatz hergestellt wird. Damit lehnt das Gericht einen entsprechenden Antrag des Marktführers auf ein Verbot der Bios-Werbung erstinstanzlich im einstweiligen Verfügungsverfahren ab. Bionade steht noch der Weg in das normale Klageverfahren offen.
Lediglich am Produkt selbst muss Bios Änderungen vornehmen: So darf eine entsprechende Grafik auf der Flasche künftig nicht mehr suggerieren, dass das Erfrischungsgetränk keinerlei Zucker enthalte. Diese Aussage ist laut Gericht aufgrund des Zusatzes von Fruchtsäften irreführend. Auch die Auslobung "gut für den Körper" sei unzulässig.
Zudem hat das Landgericht Hamburg gegen Oliver Nordmann persönlich eine einstweilige Verfügung erlassen und ihm verboten, im Internet die Bezeichnung "durstlöschender als der Marktführer" aufstellen zu lassen. Dies sei eine unzulässige Form der vergleichenden Werbung.
"Bios" wird seit einigen Monaten von einer Tochtergesellschaft der Nordmann Unternehmensgruppe vertrieben und reklamiert für sich, dass erste fermentierte Erfischungsgetränk zu sein, dass keinen Zuckerzsatz enthalte. Für die Bionade-Macher kommt der Angriff zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt: Erst im Januar hatte die Zeitschrift "Ökotest" dem Marktführer einen zu hohen Zuckergehalt attestiert und damit für mächtig Wirbel gesorgt. Laut Unternehmen selbst kommt auf eine Flasche Bionade 4,7 Stück Würfelzucker. mh
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