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Tablet-Krieg

von Marco Saal,
Ressortleiter HORIZONT.NET

Befreiungsschlag: Warum Samsung im Tablet-Krieg nun Oberwasser gewinnt


Samsung erzielt einen Etappensieg im Streit um sein Galaxy Tab

Samsung erzielt einen Etappensieg im Streit um sein Galaxy Tab

Samsung hat im scheinbar endlosen Rechtsstreit mit Apple um das Design seiner Tablet-PCs einen wichtigen Etappensieg errungen. Nach einem Urteil des Düsseldorfer Landgerichts darf der südkoreanische Elektronikriese sein Galaxy Tab 10.1 N in Deutschland weiter verkaufen und bewerben. Den Eilantrag des iPad-Erfinders Apple, der erneut ein europaweites
Verkaufsverbot erwirken wollte, wies die Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf zurück. Für Samsung könnte das Urteil der erhoffte Befreiungsschlag sein. 
 

Samsung Galaxy Tab

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Begründet wird das Urteil mit den Designänderungen, die Samsung am Galaxy Tab 10.1 N vorgenommen hat. Da die Vorgängermodelle wegen der allzu großen Übereinstimmungen mit Apples iPad hierzulande aus dem Verkehr gezogen wurden und nach wie vor nicht verkauft werden dürfen, hatte Samsung wie berichtet das aktuelle, extra für Deutschland entwickelte Modell leicht modifiziert. Mit durchschlagendem Erfolg: Aus Sicht der Richter unterscheidet sich das Galaxy Tab 10.1 N nun hinreichend deutlich von Apples eingetragenem europäischen Designrecht. Daher liege keine Schutzrechtsverletzung vor. Die Richter kommen vielmehr zu dem Ergebnis, dass es sich bei Apples iPad-Geräten und Samsungs Galaxy Tab 10.1 N "um gleichwertige Konkurrenzprodukte" handelt.

iPad 2

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Für Samsung ist das Urteil ein großer Erfolg. Zwar steht das Hauptverfahren in dem Rechtsstreit noch aus. Der Verhandlungstermin findet aber erst Ende September 2012 statt. Damit ist der Verkauf in den kommenden Monaten erst einmal gesichert.
 
Viel wichtiger aber ist: Die Chancen für Samsung, sich auch im Hauptverfahren durchzusetzen und damit an der Tablet-Front endgültig Ruhe zu haben, sind mit dem nun verkündeten Urteil deutlich gestiegen. Grund: Aus Sicht der Richter läuft nicht nur der von Apple immer wieder ins Feld geführte Verstoß gegen das Designrecht inzwischen ins Leere. Auch einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, mit dem Apple ebenfalls argumentiert und der bei den Vorgängermodellen auch noch gesehen wurde, können die Richter nun nicht mehr erkennen.
 
Ein solcher Verstoß liege nämlich nur dann vor, wenn ein Unternehmen ein Konkurrenzprodukt nachahme und es dadurch zu einer Herkunftstäuschung oder einer Rufausbeutung komme. Eine Herkunftstäuschung scheide aber schon deshalb aus, weil potentielle Käufer zwischen den bekannten Unternehmen und Marken ohne weiteres unterscheiden könnten. Darüber hinaus könne bei dem Galaxy Tab 10.1 N von einer "nahezu identischen  Nachahmung" nicht mehr die Rede sein. mas
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