Ruzicka-Prozess
11.07.2008
OLG-Entscheid: Ruzicka bleibt in Haft
Der 1. Strafsenat des Frankfurter Oberlandesgerichts (OLG) hat die Beschwerde des Angeklagten gegen die Fortdauer seiner Haft als unzulässig verworfen. Damit bestätigte das OLG den Beschluss des Wiesbadener Landgerichts vom 18. April dieses Jahres, das ebenfalls die Fortdauer der Untersuchungshaft von Ruzicka angeordnet hatte. Dagegen hatte Ruzickas Strafverteidiger Marcus Traut bei der übergeordneten Instanz - also dem OLG - Widerpruch eingelegt.
#GALERIER#Der 1. Strafsenat des OLG begründet seine Entscheidung damit, dass „die Beschwerde prozessual überholt ist". Obwohl die Entscheidung des OLG noch ausstand, hatte Ruzickas Verteidigung während der Verhandlung am 27. Juni 2008 einen weiteren Antrag auf Aufhebung von Ruzickas Haft gestellt. Doch dieser wurde ebenfalls von der 6. Strafkammer des Wiesbadener Landgerichts abschlägig entschieden. Laut OLG-Beschluss sei aber nur die letzte Haftentscheidung des Landgerichts - also nur noch die vom 27. Juni 2008 anfechtbar. Hiergegen läge allerdings noch keine Beschwerde des Angeklagten vor.
Für Ruzicka schwinden damit zusehends die Chancen, aus dem Untersuchungsgefängnis im hessischen Weiterstadt entlassen zu werden. Dort sitzt er seit 24. Oktober 2006 ein.
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