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Ex-Carat-Manager Kernebeck zu Bewährungsstrafe verurteilt


Heinrich Kernebeck 

Heinrich Kernebeck

Im Strafprozess gegen den früheren Carat-Geschäftsführer Heinrich Kernebeck ist das Urteil gefallen. Wie ein Sprecher des Landsgerichts Wiesbaden mitteilt, wurde Kernebeck wegen Beihilfe zur Untreue in zwei Fällen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Darüber hinaus muss er 50.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
 
Der Sprecher weist darauf hin, dass sich Kernebeck bei seinen Geschäftspartnern, Freunden und seiner Familie entschuldigt hat. Ein Urteil in diesem Rahmen war nach einem Rechtsgespräch zwischen den Verfahrensbeteiligten erwartet worden. Kernebeck hatte sich dabei verpflichtet, eine Wiedergutmachung an Aegis Media von über 500.000 Euro zu leisten.
Kernebecks Anwalt hatte eingeräumt, dass die Geschäfte des früheren Aegis-Chefs Aleksander Ruzicka, für die dieser 2009 zu einer Haftstrafe von mehr als elf Jahren verurteilt worden war, keineswegs "kaufmännischen Gepflogenheiten" entsprochen haben. Sein Mandant sei zwar selbst nicht an den Taten beteiligt gewesen, er habe aber weggeschaut. hor    
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