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Prozess

von Elke Jacob,
Korrespondentin

Aleksander Ruzicka kommt als Zeuge vor Gericht


Aleksander Ruzicka  

Aleksander Ruzicka

Der inhaftierte ehemalige Chef von Aegis Media Aleksander Ruzicka wird bald erneut vor Gericht treten müssen. Dieses Mal allerdings als Zeuge in dem Zivilverfahren gegen Reinhard Zoffel und Volker Hoff. Sie sind die ehemaligen Inhaber der Wiesbadener Werbeagentur Zoffel, Hoff und Partner (ZHP), die Aegis Media auf 2,5 Millionen Euro Schadensersatz wegen leichtfertiger Geldwäsche verklagt hat. In dem Strafverfahren gegen Ruzicka, der 35 Millionen Euro bei Aegis Media veruntreut hat, stellte die Strafkammer des Wiesbadener Landgerichts fest, dass über ZHP ein Teil dieser Summe an Scheinfirmen geflossen ist und verurteilte Ruzicka zu elf Jahren und drei Monaten Haft.

 
ZHP ist inzwischen liquidiert und der ehemalige hessische Europaminister Hoff wurde zum Cheflobbyist des Opel-Konzerns. Mit seinem einstigen Geschäftspartner Zoffel muss er nun vor der zweiten Zivilkammer am Wiesbadener Landgericht erklären, wofür sie von Ruzicka Gelder in Form von Barschecks erhalten haben, die dann an die Tarnfirmen Camaco und Watson weitergeleitet wurden. Ruzicka behauptet, dass es sich dabei um Beratungshonorare und Rabatte gehandelt hat, die die TV-Vermarkter für die ZHP-Kunden gezahlt haben.
Diesen Sachverhalt will die Zivilkammer des Landgerichts nun klären und will neben Ruzicka weitere Zeugen anhören. Der Verhandlungstermin wurde für den 11. Juli anberaumt. Wie die Sprecherin des Landgerichts gegenüber HORIZONT.NET bestätigt, wird Ruzicka tatsächlich als Zeuge geladen. Dem Vernehmen nach wird er im Landgericht frühere Kollegen und Marktpartner treffen, denn auch der Geschäftsführer von Seven One Media Thomas Wagner und der IP-Geschäftsleiter Martin Wolff sollen in den Zeugenstand berufen werden. Das gilt auch für den Prokurist von Aegis Media Marco Lüderitz und deren Einkaufschef Jürgen Lindner.
 
Ruzicka selbst wurde inzwischen aus dem Untersuchungsgefängnis Weiterstadt in die JVA Darmstadt verlegt. Ende 2013 wird er dort zwei Drittel seiner Haftstrafe abgesessen haben und könnte entlassen werden. Womöglich droht ihm aber noch ein zweites Strafverfahren wegen Prozessbetrugs. Angeblich will die Wiesbadener Staatsanwaltschaft noch in diesem Sommer Anklage erheben. Sollte es in diesem Fall zu einer weiteren Verurteilung kommen, könnte sich die Haftstrafe von Ruzicka auf bis zu maximal 15 Jahren verlängern, wovon er dann zehn Jahre absitzen müsste. ejej
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