02.06.2009
ZDF und ARD legen Telemedienkonzept für Dreistufentests vor
Zum 1. Juni ist der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft getreten, der den öffentlich-rechtlichen Sendern im Internet engere Grenzen setzt. Damit ist auch der Startschuss für die Dreistufentests gefallen, mit denen die Rundfunkräte bis zum 31. August 2010 überprüfen sollen, ob die Telemedienangebote von ARD und ZDF dem öffentlichen Auftrag entsprechen.
Als Grundlage für diese Tests haben die öffentlich-rechtlichen Anstalten nun Konzepte für ihre Online- und Teletextangebote an die Aufsichtsgremien übersandt. Darin sind sämtliche Telemedienangebote beschrieben, die sie bisher bereitgestellt haben und auch in Zukunft anbieten möchten.
Ausführliche Informationen zum Thema finden sich auf der ZDF-Website und unter ARD.de. bn
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