Suchwerbung
Verletzung von Markenrechten: BGH entscheidet über Google Adwords / Erhebliche Auswirkungen auf Werbemarkt
Der Rechtsstreit um die Verwendung von Schlüsselbegriffen bei Suchmaschinenwerbung zieht sich weiter in die Länge. Der Bundesgerichtshof (BGH) wird erst am 22. Januar 2009 darüber entscheiden, ob und in welchem Umfang Werbungtreibende auch fremde Markennamen als Adword bei Google buchen dürfen oder nicht.
Das Adword-System listet neben den Google-Suchergebnissen Textanzeigen von Werbungtreibenden auf, die den jeweils zugrunde liegenden Suchbegriff gebucht haben. Hintergrund des aktuellen Konflikts sind verschiedene Verfahren wegen Markenrechtsverletzungen.
Google Adwords
Google Adwords ist ein System, mit dem Werbungtreibende Text-Anzeigen auf den Suchergebnisseiten von Google platzieren können. Die Adwords-Anzeigen werden nach der Eingabe eines Suchwortes in der Spalte rechts neben den Ergebnissen eingeblendet und sollen eine Ergänzung zum Suchergebnis darstellen. Innerhalb der Google-Suchergebnisse sind die Adwords-Textanzeigen durch die Spaltenüberschrift „Anzeigen“ von den nichtkommerziellen Suchergebnissen abgegrenzt. Die Einstellung von Adwords-Anzeigen ist nicht kostenlos. Der Inserent bietet hierbei einen Maximalpreis, den er bereit ist für einen Klick zu bezahlen. Weitere Einstellungsmöglichkeiten betreffen das Tagesbudget, das 30-Tage-Budget, die regionale Ausrichtung und die Zielsprache. Die Position der einzelnen Textanzeigen hängt von dem Gebot pro Klick sowie von einem internen Qualitätsfaktor ab. Je höher der gebotene Preis und je höher der Qualitätsfaktor, desto besser die Position unter den Textanzeigen.
Google selbst sieht dem Urteilsspruch gelassen entgegen. "Wir vertreten die Auffassung, dass die Einbuchung von Marken-Suchbegriffen keine Nutzung im markenrechtlichen Sinne darstellt und sind zuversichtlich, dass der BGH Ende Januar dieser Auffassung folgt", sagt Unternehmenssprecher Kay Oberbeck. Als Begründung verweist er darauf, dass Unternehmen auch sonst Werbung im Umfeld ihrer Wettbewerber machen dürfen - beispielsweise wenn Autohersteller Anzeigen in redaktionellen Umfeldern buchen, in denen über die Konkurrenz berichtet wird, oder wenn Burger King vor einem McDonald´s-Restaurrant mit einem City-Light-Plakat für die eigene Filiale um die Ecke wirbt. mas
mas
Kommentare
Facebook tritt dem Branchenverband Bitkom bei, eine App namens Lollipop zeigt als Halloween-Scherz wie unsere Daten ausgelutscht werden können. Eine gute Gelegenheit für eine Timeline, die das Schwinden der Privatsphäre bei Facebook aufzeigt. weiterlesen
Off-the-Record als RSS-Feed






