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Streit um Begrenzung von ARD-/ZDF-Online-Angeboten


Die Expansion von ARD und ZDF im Internet ist heute Thema beim Treffen der Rundfunkkommission der Länder, die über eine Novellierung des Rundfunkstaatsvertrags für 2009 berät.Zur Debatte steht, ob ARD und ZDF, unabhängig von ihrem Programmangebot, ihre Portale im Internet ausbauen dürfen. Im Mittelpunkt der Diskussionen steht der Satz "elektronische Presse findet nicht statt", der im aktuellen Entwuf des Rundfunkstaatsvertrags steht. Der ARD-Vorsitzende Fritz Raff und ZDF-Intendant Markus Schächter fordern die Streichung der entsprechenden Passage.
 
Unterdessen befürchten Verlage, dass die Online-Angebote der Öffentlich-Rechtlichen ihnen unmittelbare Konkurrenz machen. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger in Berlin erklärt: Wenn es heute sendungsunabhängige Textangebote in den Online-Auftritten von ARD und ZDF gebe, belege das "alleine eine Diskrepanz zum geltenden Recht, dessen Durchsetzung in der Vergangenheit offenbar vernachlässigt wurde".
Auch der Bundesverband der Deutschen Zeitungsverleger (BDZV) sieht in der Online-Offensive von ARD und ZDF eine Bedrohung und befürchtet, dass die Sender durch gebührenfinanzierte elektronische Presse in Konkurrenz zu den Web-Angeboten der Zeitungen treten.
 
Gleichzeitig gibt es zunehmend Kooperationen zwischen Verlagen und Sendern beim Thema Bewegtbild im Internet: So haben zuletzt etwa die "WAZ" und der WDR - die größte ARD-Anstalt - eine entsprechende Zusammenarbeit vereinbart (HORIZONT 6/2008).
 
Bis 12. Juni, dem Tag der Ministerpräsidenten-Konferenz, müssen sich die Länder für einen Entwurf zur Änderung des Rundfunkstaatsvertrags geeinigt haben. se
 

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