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von Sara Weber,
Redaktion Horizont

Street View: Google macht Datenschutz-Zugeständnisse


Google verlängert die Vorab-Widerspruchsfrist für Street View 

Google verlängert die Vorab-Widerspruchsfrist für Street View

Nachdem sich in den letzten Tagen die Meldungen zum Thema Street View nahezu überschlugen, hat Google weitere Zugeständnisse in Sachen Datenschutz gemacht. Der Konzern hat die Frist für Vorab-Widersprüche von vier auf acht Wochen verlängert. Außerdem verspricht Google dem Nutzer die sichere Verwahrung seiner Daten sowie die unbefristete Möglichkeit, die Unkenntlichmachung seines Wohnhauses zu beantragen.
 
Wer sein Domizil bereits vor Launch des Dienstes Street View von der Veröffentlichung ausnehmen möchte, hatte dafür ursprünglich nur bis Mitte September Zeit. Nun hat Google die Widerspruchsfrist um einen Monat verlängert, Anträge können bis zum 15. Oktober eingereicht werden. Der Konzern betont jedoch, dass Nutzer auch nach Start von Street View noch jederzeit per Online-Funktion die Unkenntlichmachung ihres Hauses beantragen können.
Außerdem vereinbarte Google mit Johannes Caspar, dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, weitere Richtlinien für seinen Geodaten-Dienst: Google sichert dem Verbraucher zu, alle Daten sicher zu verwahren, die bei Anträgen zur Unkenntlichmachung von Gebäuden übermittelt werden. Diese Daten werden zudem nur zur Antragsbearbeitung verwendet und nicht länger als nötig aufbewahrt.
 
Caspar begrüßt es, dass sich Google den Datenschützern angenähert hat: “Google hat mir bestätigt, dass mit den Daten der Widersprechenden sorgsam umgegangen wird und sie nicht länger als nötig aufbewahrt werden. Hierzu erwarten wir noch die Beantwortung eines Fragenkatalogs. Dass es nach Gesprächen mit Google gelungen ist, die Widerspruchsfrist für die Bürgerinnen und Bürger um 4 Wochen zu verlängern, finde ich sehr erfreulich.” sw
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