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30.10.2009

Medientage

von Bettina Neises,
Redakteurin Ressort Medien

Onlinegipfel: Forderung nach Leistungsschutzrecht in der Kritik


Pocht auf Leistungsschutzrecht: Hans-Jürgen Jakobs, Chefredakteur von Sueddeutsche.de 

Pocht auf Leistungsschutzrecht: Hans-Jürgen Jakobs, Chefredakteur von Sueddeutsche.de

Beim Onlinegipfel der Medientage München 2009 erneuerte Hans-Jürgen Jakobs, Chefredakteur von Sueddeutsche.de, die Forderung der Medienhäuser nach einem Leistungsschutzrecht für ihren Content im Internet: „Mit den Inhalten der Verlage und TV-Sender dürfen andere nicht verdienen." Dieser Ruf nach einer „Lizenzsteuer auf die Suchmaschinen", wie es Axel Schmiegelow, CEO von Sevenload, formuliert, trifft jedoch auf heftige Kritik. „Wir brauchen keine private GEZ", sagt der Unternehmer.

 
Zwar räumt er ein, dass von den Inhalten, die die klassischen Medienhäuser im Netz bereitstellen, derzeit andere Firmen wie zum Beispiel Google profitieren. Daran sei aber nicht der Internetriese schuld, sondern die Verlage und TV-Sender selbst. Aus seiner Sicht nutzen Medienhäuser noch zu wenig, die Chancen, die das Web zum kreativen Umgang mit Inhalten und zur Interaktion mit dem Nutzer bietet.
Auch Wolfgang Blau, Chefredakteur von Zeit Online, steht der Forderung nach einem Leistungsschutzrecht kritisch gegenüber. Die Umsetzung kann seiner Meinung nach nicht funktionieren: „Die Verleger überschätzen ihre Bedeutung für Google", sagt Blau und zitiert eine Studie, laut der die Umsatzeinbußen der Suchmaschine gerade einmal im 1-stelligen Prozentbereich liegen würden, sollten die Medienhäuser ihre Angebote aus dem Index von Google nehmen. Auch Keynote-Speaker Suranga Chandratillake begegnet der Forderung nach einem Leistungsschutzrecht mit Skepsis.
 
Als Gründer der Video-Suchmaschine Blinkx vertritt er die amerikanische und britische Perspektive und kann so den Unterschied zur deutschen Mentalität herausarbeiten. „In den USA und Großbritannien stehen Medienhäuser vor den gleichen Problemen. Sie rufen jedoch nicht nach einer staatlichen Regulierung, sondern versuchen, mit eigenen Angeboten gegenzuhalten." Als Beispiel nennt er die Video-Plattform Hulu, die gemeinsam von den beiden Rivalen News Corp und NBC Universal betrieben wird. bn
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Leser-Kommentare zu diesem Artikel (1)
Susanne Walter sagte am 02.11.2009 um 10:46

Lizenzsteuer für Suchmaschinen, da kann man nur mit dem Kopf schütteln

Kein Wunder, dass die Forderung nach Leistungsschutzrecht für den Content der Verlage auch in den eigenen Reihen in der Kritik steht. Es ist wirklich schwer zu verstehen, warum die Verlage Suchmaschinen wie Google so verdammen. Nicht Google profitiert von den Inhalten der Medienhäuser, sondern die Verlage profitieren von den zahlreichen Klicks, die sie über die Suchmaschine Google auf Ihren Online-Content bekommen. Google ist soetwas wie ein Türöffner oder Wegweiser, der die Nutzer auf die Seiten der Verlage führt. Google vermittelt so tausende von Kontakten auf die Online-Angebote der Verlage. Ohne die über Google vermittelten Kontakte würden die Werbeeinnahmen der Verlags-Angebote drastisch sinken. Außerdem steht es jedem Betreiber einer Webseite frei, die Suchmaschinen von Ihrem Angebot durch das sog. Robots Exclusion Protokoll auszuschließen. Das hat bisher noch kein einziger Verlag getan, da Sie auf die Klicks von Google nicht verzichten können oder wollen.

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