Debatte
28.08.2009
Leistungsschutzrecht: EU-Kommissarin sagt Hilfe zu / Microsoft wehrt sich
Beim Thema Leistungsschutzrecht verbuchen die Verleger und ihre Verbände einen ersten Etappenerfolg. Nachdem sie die "Hamburger Erklärung" zum Schutz geistigen Eigentums im Internet Anfang Juli der EU-Kommission überreicht haben, sagt nun Viviane Reding, Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, ihre Unterstützung zu. "Die Rechte von Autoren und Verlagen müssen auch in der Online-Welt weiterbestehen. Content-Lieferanten sollten fair entlohnt werden, wenn ihre Inhalte im Internet bereitgestellt werden", schreibt die EU-Kommissarin in einem Brief, der HORIZONT.NET vorliegt.
Sie kündigt an, zu dem Thema öffentliche Beratungen einzuberufen, bei der sie ein offenes Ohr für Verlage haben wird: "Sie können sicher sein, dass ich als ehemalige Journalistin dabei ihre Beiträge mit besonderer Aufmerksamkeit lesen werde."
Die Kritik der Verleger richtet sich gegen Suchmaschinen und andere Content-Aggregatoren im Web, die mit dem geistigen Eigentum der Verlage Erlöse erzielen. Dagegen wehrt sich neben Google nun auch der Softwarekonzern Microsoft. Seine Suchmaschine Bing enteigne Content-Anbieter aufgrund ihrer Vorschaufunktionen, so Experten gegenüber HORIZONT.NET. Ein Microsoft-Sprecher hält dagegen: "Die Vorschau ist sehr reduziert. Im Falle der Videos handelt es sich etwa um Fenster von der Größe einer Briefmarke." Das werde den Usern kaum genügen.
Außerdem betont der Sprecher, dass die Vorschau sowohl für User als auch für Contentanbieter Vorteile bietet: "Mithilfe der Preview können die Internetnutzer wertvolle Zeit sparen. Denn bei rund 24 Prozent aller Seitenaufrufe handelt es sich um sogenannte Rapid Clickbacks."
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