Verbot
19.08.2011
"Lasst die Finger von Facebook": Schleswig-Holstein setzt Like-Button auf den Index
Datenschützer möchten die deutschen User vor Facebook schützen: Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig Holstein (ULD) hat alle Webseiten-Betreiber in dem Bundesland aufgefordert, ihre Fanpages bei Facebook zu löschen sowie Social-Plugins und den "Gefällt mir"-Button von ihren Hompages zu entfernen. Grund: Persönliche und personifizierte Daten gelangten bei einer Facebook-Nutzung an den Betreiber in die USA - ohne den User zu informieren. Das verstoße gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht.
Konkret bemüht die ULD das Telemediengesetz (TMG), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Landesdatenschutzgesetzt Schleswig-Holstein (LDSG SH). Sollten Websiten-Betreiber "die Datenweitergabe über ihre Nutzenden an Facebook in den USA" nicht bis Ende September einstellen, behält die ULD sich "weitergehende Maßnahmen" vor. Bei Verstößen drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro.
Der Kölner Medienanwalt Christian Solmecke vermutet, dass ein absolutes Verbot der Facebook-Aktivitäten nicht der einzig gangbare Weg ist, um den Nutzer vor Datenklau zu bewahren und auf rechtlich sicherem Boden zu halten: "Die einzig mögliche Einbindung sieht derzeit wohl so aus, dass der Gefällt-mir-Button zunächst ohne Funktionalität als reines Bild auf einer Webseite eingebunden wird. Erst mit dem Klick auf dieses Bild wird dann der eigentliche Like-Button mit seiner vollen Funktionalität nachgeladen. Eine solche technische Einbindung führt dazu, dass die Nutzerdaten nicht per se an Facebook übertragen werden. Vielmehr aktiviert der Nutzer die Übertragung bewusst selbst. Er hat dann auch vorher die Möglichkeit, die dazugehörige Datenschutzbestimmung zur Kenntnis zu nehmen und sich genau zu überlegen, ob er den Button aktivieren möchte oder nicht." ire
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