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Medienpolitik

von Juliane Paperlein,
Ressortleiterin Medien

De Maizières 14 Thesen zur Netzpolitik


Bundesinnenminister Thomas de Maizière 

Bundesinnenminister Thomas de Maizière

Innenminister Thomas de Maizière hat heute in Berlin 14 Thesen zur Netzpolitik vorgestellt. Sie sind das Ergebnis einer Dialogreihe und sollen die Grundlage dafür stellen, wie sich der Staat bei der weiteren Ausgestaltung des Internets einbringt. "Die Politik hat das Phänomen Internet erst ignoriert, dann bestaunt und teils zu zögernd, teils zu forsch gehandelt", sagte Maizière im Deutschen Technikmuseum.

 
De Maizière spricht sich unter anderem dafür aus, dass der Einzelne die Kontrolle über seine Daten behalten kann. Doch nicht nur der Staat auch die Nutzer und Unternehmen müssten ihren Beitrag für die Sicherheit des Internets leisten.
Der Branchenverband Bitkom, der an den Gesprächsrunden zur Netzpolitik beteilgt war, begrüßt de Maizières Thesen. Verbandspräsident August-Wilhelm Scheer lobt insbesondere, dass de Maizière auf "populistische Effekthascherei und die ansonsten beliebte Schelte einzelner Internetfirmen vollständig verzichtet". Die Thesen müssten nun ausgebaut und konkretisiert werden. Scheer: "Die konkrete Ausgesstaltung der Thesen wird zum Lackmustest für die Hightech-Politik der Bundesregierung." HORIZONT fasst die 14 Thesen zusammen:
 
These 1: Bewusstsein für gemeinsame Werte schaffen
 
Orientiert an den Werten Freiheit, Selbstbestimmung und gegenseitigem Respekt sollten die Bürger mit dem Internet umgehen. Je stärker die Werte das Bewussstein bestimmen, um so weniger staatliche Regulierung ist notwendig.
 
These 2: Rechtsordnung mit Augenmaß weiterentwickeln
 
Soweit wie möglich sollte bei der Ordnung im Netz auf das bestehende Recht zurückgegriffen werden. Notwendige Weiterentwicklungen sollten offen für Innovation und Fortschritt bleiben.
 
These 3: Freie Entfaltung im Netz und Ausgleich zwischen kollidierenden Freiheitsrechten Privater ermöglichen
 
Durch die freie Entfaltung im Internet ist das Phänomen "persönlicher" Datenmacht entstanden. Sie muss stärker mit den Persönlichkeitsrechten anderer zum Ausgleich gebracht werden.
 
These 4: Selbstbestimmung und Eigenverantwortung stärken
 
Die Kontrolle des Einzenen über sein Handeln in der digitalen Welt muss gewahrt bleiben. Dazu ist mehr Aufklärung über die Abläufe im Netz und die Möglichkeiten der Selbstkontrolle notwendig.
 
These 5: Anonymität und Identifizierbarkeit abwägen
 
Wie weit sich Internetuser identifzieren müssen, sollte davon abhängig sein, welchem Zweck die Identifizierung dient. Eine schrankenlose Anonymität kann es im Internet nicht geben.
 
These 6: Verantwortung zwischen Anbietern und Nutzern gerecht aufteilen
 
Neben den Nutzern haben auch Anbieter eine eigene Verantwortung zur Sicherheit des Internets. Für gefährliche Angebote und Dienste sollte eine Gefährdungshaftung in Betracht gezogen werden.
 
These 7: Staatliche Grundversorgung sicherstellen
 
Der Staat ist verantwortlich dafür, Internet flächendeckend zur Verfügung zu stellen. Datensicherheit ist ein zentrale Herausforderung, der Staat sollte trotzdem mit Augenmaß agieren, um Innovationen nicht zu gefährden.
 
These 8: Die gesamte Bandbreite des Ordnungsrechts nutzen
 
Der Staat hat das Recht und manchmal auch die Pflicht in Internetdienste und Internetnutzungen steuernd einzugrreifen.  Mögliche Warnungen oder Veröffentlichungen von Kontrollen sollten jedoch nicht einem "mittelalterlichen Pranger" gleichkommen.
 
These 9: Auf bewährte Eingriffsbefugnisse zurückgreifen
 
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Der Staat hat die herkömmichen Eingriffsrechte zur Abwehr von Gefahren und Bekämpfung der Kriminalität im Internet.
 
These 10: Realistische Erwartungen an die Sicherheitsbehörden formulieren und ihre IT-Kompetenz verbessern
 
Der Staat sollte sich auf Maßnahmen konzentrieren, die in der digitalen Welt wirklich umgesetzt werden können.
 
These 11: Technologische Souveränität wahren
 
Ohne eine eigene starke IT-Industrie gerät Deutschland in ungewollte Abhängigkeiten. Forscher und Unternehmer aus dem IT-Bereich sollten daher gefördert werden.
 
These 12: Online-Angebote nutzerorientiert und kostengerecht ausbauen
 
Internet kann eine Rolle bei der politischen Willensbildung spielen. So könnten Online-Konsultationen Rechtssetzungsverfahren ergänzen. Über die Notwendigkeit von staatlichen Angeboten sollte von Fall zu Fall entschieden werden, auch darüber ob und in welchem Maße die Kosten vom Nutzer oder von der Allgemeinheit getragen werden sollen.
 
These 13: Elektronische Behördendienste am Nutzen ausrichten
 
Elektronische Behördendienste sollten ausgebaut werden, weil sie einer effizienten, wirtschaftlichen und bürgernahen Verwaltung dienen. Der elektronische Zugang des Bürgers zur Verwaltung sollte ausgestaltet werden.
 
These 14: Staatliche IT-Systeme attraktiv und sicher ausgestalten
 
Staatliche IT-Systeme und Internetdienste müssen angesichts der Abhängigkeit der Bürger und Verwaltung von ihnen sicher und ungestört funktionieren. pap
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