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Drei-Stufen-Test

von David Hein,
Redakteur HORIZONT.NET

BR-Rundfunkrat genehmigt DasErste.de unter Auflagen


Der BR-Rundfunkrat hat DasErste.de unter Auflagen genehmigt 

Der BR-Rundfunkrat hat DasErste.de unter Auflagen genehmigt

Der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks hat das Telemedienkonzept für das Online-Angebot DasErste.de durchgewunken. Der Drei-Stufen-Test habe ergeben, dass das Portal vom öffentlich-rechtlichen Auftrag gedeckt werde. Allerdings stellt der Rundfunkrat dem Ersten keinen Freibrief aus: Das Verweildauerkonzept für das Angebot muss geändert werden.
 
So entspreche das Angebot den Anforderungen des Rundfunkstaatsvertrages nur wenn bestimmte Maßgaben beachtet werden. Die Prüfung durch externe Gutachter habe ergeben, dass eine zu lange Verweildauer auf DasErste.de negative Auswirkungen auf den "noch vergleichsweise jungen Markt der Video-on-Demand-Angebote" habe. Dies betreffe vor allem fiktionale Angebote, "insbesondere Serien der leichten Unterhaltung". Damit dürften vor allem Vorabendserien wie "Marienhof" oder "Verbotene Liebe" gemeint sein und auf dem Prüfstand stehen. Zudem fordert der Rundfunkrat klare Regeln für den Auftritt des Ersten Deutschen Fernsehens auf fremden Internetplattformen oder in sozialen Netzwerken. 
Auch die Kostenentwicklung bei den Online-Aktivitäten soll fortlaufend überprüft werden. So muss der Intendant den Rundfunkrat über "wesentliche Änderungen, insbesondere bei einer absehbaren mehr als 10-prozentigen Überschreitung der angemeldeten Kosten" informieren.
 
Mit den Vorgaben für DasErste.de macht der Rundfunkrat des BR klar, dass der Drei-Stufen-Test keine reine Formsache ist. Das Verfahren war vor allem durch den Privatsenderverband VPRT wiederholt scharf kritisiert worden, da die Überprüfung der Online-Angebote von ARD und ZDF weitgehend durch die Institutionen der öffentlich-rechtlichen Sender selbst erfolgt. Diese haben noch bis zum 1. September Zeit, ihre Internet-Angebote an die genehmigten Telemedienkonzepte anzupassen. Die genaue Begründung des BR-Rundfunkrates ist unter BR-online.de/rundfunkrat einsehbar. dh
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