E-Mail-Marketing
16.07.2008
BGH erteilt Opt-out-Verfahren eine Absage
Der Bundesgerichtshof hat die Regeln für elektronisches Marketing weiter verschärft. Einem aktuellen Urteil zufolge ist die Einwilligung zum Erhalt von E-Mail- und SMS-Werbung unwirksam, wenn diese per Opt-out-Verfahren gewonnen wurde.
Die Richter gaben damit einer entsprechenden Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen statt. Das beklagte Unternehmen, der Bonusprogrammanbieter Payback, verwendete bisher die Opt-out-Methode in einem Anmeldeformular: Kunden, die keine Werbung erhalten wollten, mussten ein Kästchen auf dem Formular ankreuzen oder ein Häkchen entfernen.
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