12.06.2008
Internet-Streit
ARD/ZDF Online-Pläne: Eckpunkte geklärt, Entscheidung vertagt
Die für heute erwartete Entscheidung über einen Entwurf zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde auf Oktober verschoben. Die Ministerpräsidenten einigten sich laut dem hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch jedoch auf einen gemeinsamen Entwurf, der in den folgenden Monaten mit der EU-Kommission, den Verlegern, Privatsendern und öffentlich-rechtlichen Sendern beraten werden soll.
Folgende Eckpunkte stehen bereits fest: Die Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Kanäle müssen "sendungsbezogen" sein, folglich müssen sie in Zusammenhang zum TV-Programm stehen . Eine entsprechende Formulierung war in den vergangenen Wochen von verschiedenen Verbänden gefordert worden. Außerdem sind ihre Internetangebote zeitlich begrenzt: Beispielsweise dürfen sportliche Großereignisse wie die Bundesliga nur 24 Stunden abrufbar sein. Für andere Sportereignisse gilt eine Sieben-Tage-Frist.
Weiterhin sollen in einem "Negativkatalog" Beispiele zusammengestellt worden sein, die die Grenzen der öffentlich-rechtlichen Aktivitäten regeln. Das betrifft beispielsweise eigens für das Internet produzierte Unterhaltungsformate. Kontaktbörsen, Beratungsdienste und Freizeittipps sind ebenfalls tabu.
Der Diskussionsbedarf ist noch nicht erschöpft: Die ARD wiederum sieht das Themenfeld Unterhaltung als "eine unverzichtbare Säule des öffentlich-rechtlichen Rundfunks", das zum Grundversorgungsauftrag gehört. Hier müsse Einigung erzielt werden, wie sich dies in den Online-Angeboten widerspiegeln kann, teilt der ARD-Vorsitzende Fritz Raff mit. Er habe die Aussagen von Koch so verstanden, dass die bestehenden Online-Angebote der ARD offenbar nicht im Widerspruch zu diesem Entwurf stehen. Die genauen Details des Arbeitsentwurfs kenne er allerdings nicht.
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