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von Mehrdad Amirkhizi,
Ressortleiter Agenturen

Werbemusik: Gema stellt BGH-Urteil infrage


Gema-Chef Harald Heker kritisiert BGH-Urteil 

Gema-Chef Harald Heker kritisiert BGH-Urteil

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) hat sich erstmals öffentlich zum Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bezüglich der Verwendung von Musik in Werbung geäußert. In einer schriftlichen Stellungnahme kritisiert die Autorengesellschaft den Richterspruch.
 
"Das Urteil wird den Interessen der Gema-Mitglieder und den Anforderungen des Marktes in keiner Weise gerecht. Wir werden daher gemeinsam mit den beteiligten Kreisen schnellstmöglich auf eine praktikable Lösung hinwirken", sagt Gema-Chef Harald Heker.
Der BGH hatte entschieden, dass die Gema nicht berechtigt ist, ihre Mitglieder zu vertreten, wenn es um die Verwendung von Musik zu Werbezwecken geht. Konkreter Streitfall war der Einsatz von Werbespots auf der Website der Agentur Heye & Partner. Laut Gema widerspricht das Urteil der bislang "von allen Beteiligten anerkannten Praxis".
 
Nun will man an alle Akteure herantreten, um eine Lösung zu finden. Dabei will sich die Gema zum einen von ihren Mitgliedern eine Genehmigung für die in der Vergangenheit vorgenommenen Lizensierungen einholen. Zum anderen werden verschiedene Optionen geprüft, wie in Zukunft eine Rechtewahrnehmung im Werbebereich aussehen kann.
 
Ausdrücklich tritt die Gema Vermutungen entgegen, Musik in Werbung sei aufgrund des BHG-Urteils künftig kostenlos zu haben. Wenn die Lizensierung nicht über die Gema erfolgt, müssen die individuellen Rechteinhaber beziehungsweise deren Vertreter direkt angefragt werden. mam   
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