Media-Affäre
Ruzicka-Prozess geht in die Verlängerung
Für das Untreueverfahren gegen die beiden ehemaligen Aegis-Manager Aleksander Ruzicka und David Linn werden die bislang anberaumten 17 Prozesstage nicht ausreichen. Dass die Hauptverhandlung vor der sechsten Strafkammer des Wiesbadener Landgerichts nicht schon Ende März mit einem Urteilsspruch enden wird, ist laut Jürgen Bonk bereits absehbar.
„Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Prozess bis zum Sommer und womöglich noch darüber hinaus andauern wird“, fügt der vorsitzende Richter hinzu. Dies hänge seinen Angaben zufolge auch von dem Inhalt der Unterlagen ab, deren Hinzuziehung das Gericht vergangene Woche angeordnet hat. Dazu gehören die Share-Verträge zwischen der Wiesbadener Mediaagentur-Gruppe Aegis Media und den privaten TV-Vermarktern Seven One Media und IP Deutschland. Ebenso die Geschäftsbesorgungsverträge und Mediapläne der Aegis-Kunden, die in den angeblichen Scheinrechnungen in Erscheinung treten, womit die Angeklagten laut Staatsanwaltschaft mehr als 40 Millionen Euro bei Aegis Media veruntreut haben sollen.
Doch nicht nur die Sichtung dieser zusätzlichen Beweismittel verzögert das Hauptverfahren gegen Ruzicka und Linn. Diese Woche wurden beide Prozesstage abgesagt, da Ruzickas Strafverteidiger Marcus Traut in Urlaub und dessen Kollegin plötzlich erkrankt war. Der Prozess wird deshalb erst am 4. März mit der Vernehmung weiterer Aegis-Mitarbeiter fortgesetzt.
Laut Strafprozessordnung (StPO) darf eine Hauptverhandlung in der Regel nicht länger als drei Wochen unterbrochen werden. Sobald diese Frist überschritten wird, muss der Prozess von neuem begonnen werden. Im Fall von Ruzicka, der seit 16 Monaten in Untersuchungshaft sitzt, könnte dies unter Umständen bedeuten, dass er bis zur Wiederaufnahme des Prozesses freigelassen werden müsste. Außerdem schreibt die StPO vor, dass die Hauptverhandlung in ununterbrochener Gegenwart der zur Urteilsfindung berufenen Personen erfolgen muss. Aus diesem Grund sind nicht nur jeweils zwei Strafverteidiger von Ruzicka und Linn bei jedem Prozesstag zugegen. Auch die Bank der Staatsanwaltschaft ist doppelt besetzt, um personelle Ausfälle auszugleichen, die ansonsten den Prozess zum Platzen bringen würden.
Das Gleiche gilt für die vier Schöffen, die dem Prozess beiwohnen. Nur zwei von ihnen sind abstimmungsberechtigt, während die anderen beiden sozusagen auf der Ersatzbank sitzen und nur bei Ausfall eines Hauptschöffens einspringen. Die Strafkammer im Prozess gegen Ruzicka und Linn setzt sich aus zwei Schöffen und drei Berufsrichtern zusammen. In den Abstimmungen über Prozessanträge oder das abschließende Urteil hat jedes Kammermitglied eine Stimme. Damit die Schöffen nicht durch die Mehrheit der Richter überstimmt werden kann, muss die Abstimmung laut Richter Bonk mindestens 4:1 ausfallen. An sich schreibt die Strafprozessordnung hierfür nur eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen vor.
- Agenturen 19. Februar 2008: Kurze Pause im Ruzicka-Verfahren
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- Agenturen 22. Januar 2008: Ruzicka-Prozess: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Bölte und Zoffel / Noch keine Entscheidung über Aussetzung
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- Agenturen 14. Januar 2008: Großer Medienandrang beim Ruzicka-Prozess
- Agenturen 14. Dezember 2007: Ruzicka-Prozess beginnt am 15. Januar 2008
- Agenturen 20. September 2007: HORIZONT-Interview mit Ruzicka: Aussagen des Ex-Managers rufen Aegis auf den Plan
- Agenturen 14. September 2007: Aegis Media: Ruzicka verbreitet "unwahre Behauptungen"
- Agenturen 13. September 2007: Ruzicka wehrt sich gegen Vorwürfe
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- Agenturen 27. Juli 2007: Wiesbadener Landgericht eröffnet Zwischenverfahren gegen Ruzicka
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Durchblick im Media-Dschungel
Es ist zu bezweifeln, dass der Prozess zu einem besseren Durchblick im Media-Dschungel führen wird. Oder um es mit Shakespeare zu fragen: Viel Lärm um nichts?Autor non calculat
Bitte im letzten Satz nochmal nachrechnen. Schöffen sind auch (Laien-)Richter in der Hauptverhandlung. Also bitte immer Schreiben: "Berufsrichter / Schöffen".Weitere Nachrichten aus Agenturen vom 20.02.2008:
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