Media-Affäre
20.02.2008
Ruzicka-Prozess geht in die Verlängerung
Für das Untreueverfahren gegen die beiden ehemaligen Aegis-Manager Aleksander Ruzicka und David Linn werden die bislang anberaumten 17 Prozesstage nicht ausreichen. Dass die Hauptverhandlung vor der sechsten Strafkammer des Wiesbadener Landgerichts nicht schon Ende März mit einem Urteilsspruch enden wird, ist laut Jürgen Bonk bereits absehbar.
„Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Prozess bis zum Sommer und womöglich noch darüber hinaus andauern wird“, fügt der vorsitzende Richter hinzu. Dies hänge seinen Angaben zufolge auch von dem Inhalt der Unterlagen ab, deren Hinzuziehung das Gericht vergangene Woche angeordnet hat. Dazu gehören die Share-Verträge zwischen der Wiesbadener Mediaagentur-Gruppe Aegis Media und den privaten TV-Vermarktern Seven One Media und IP Deutschland. Ebenso die Geschäftsbesorgungsverträge und Mediapläne der Aegis-Kunden, die in den angeblichen Scheinrechnungen in Erscheinung treten, womit die Angeklagten laut Staatsanwaltschaft mehr als 40 Millionen Euro bei Aegis Media veruntreut haben sollen.
Laut Strafprozessordnung (StPO) darf eine Hauptverhandlung in der Regel nicht länger als drei Wochen unterbrochen werden. Sobald diese Frist überschritten wird, muss der Prozess von neuem begonnen werden. Im Fall von Ruzicka, der seit 16 Monaten in Untersuchungshaft sitzt, könnte dies unter Umständen bedeuten, dass er bis zur Wiederaufnahme des Prozesses freigelassen werden müsste. Außerdem schreibt die StPO vor, dass die Hauptverhandlung in ununterbrochener Gegenwart der zur Urteilsfindung berufenen Personen erfolgen muss. Aus diesem Grund sind nicht nur jeweils zwei Strafverteidiger von Ruzicka und Linn bei jedem Prozesstag zugegen. Auch die Bank der Staatsanwaltschaft ist doppelt besetzt, um personelle Ausfälle auszugleichen, die ansonsten den Prozess zum Platzen bringen würden.
Das Gleiche gilt für die vier Schöffen, die dem Prozess beiwohnen. Nur zwei von ihnen sind abstimmungsberechtigt, während die anderen beiden sozusagen auf der Ersatzbank sitzen und nur bei Ausfall eines Hauptschöffens einspringen. Die Strafkammer im Prozess gegen Ruzicka und Linn setzt sich aus zwei Schöffen und drei Berufsrichtern zusammen. In den Abstimmungen über Prozessanträge oder das abschließende Urteil hat jedes Kammermitglied eine Stimme. Damit die Schöffen nicht durch die Mehrheit der Richter überstimmt werden kann, muss die Abstimmung laut Richter Bonk mindestens 4:1 ausfallen. An sich schreibt die Strafprozessordnung hierfür nur eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen vor.
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