HORIZONT.NET
06.05.2008

Media-Affäre

Ruzicka-Prozess: Verteidigung legt Widerspruch gegen U-Haft-Beschluss ein


Aleksander Ruzicka (li.) und Anwalt Marcus Traut kämpfen weiter 

Aleksander Ruzicka (li.) und Anwalt Marcus Traut kämpfen weiter

Die Verteidigung des der Untreue angeklagten ehemaligen Aegis-Managers Aleksander Ruzicka hat beim Oberlandesgericht Frankfurt Widerspruch gegen die Ablehnung der Haftbeschwerde eingelegt. Das bestätigt Ruzickas Rechtsanwalt Marcus Traut. Damit will er die Entscheidung der sechsten Strafkammer am Landgericht Wiesbaden von Ende April rückgängig machen, seinen Mandanten vorerst nicht aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Das Gericht sieht offenbar weiterhin Fluchtgefahr.

 
Genau in diesem Punkt widerspricht aber die Verteidigung. Es bestehe keine Fluchtgefahr. Und selbst wenn man dies annehmen würde, sei eine Fortdauer der Untersuchungshaft unverhältnismäßig. Schließlich habe der bisherige Prozessverlauf nichts zutage gefördert, was "meinem Mandanten schlaflose Nächte bereiten würde", so Traut. Ruzicka sitzt nunmehr seit 18 Monaten in Untersuchungshaft.
 
Ebenfalls eine Rolle spielen dürfte der schleppende Verlauf des Verfahrens. So sind in dem Prozess, der Mitte Januar begonnen hat, bereits mehrere Verhandlungstage ausgefallen - weil Zeugen entweder die Aussage verweigert haben oder nicht erreicht werden konnten. Nicht zuletzt wegen dieses Verlaufs räumen einige Prozessbeobachter dem Widerspruch von Ruzcikas Verteidigung durchaus Chancen ein. Verwiesen wird dabei auf das sogenannte Beschleunigungsgebot in Haftsachen.
 
Demnach sind die Ermittlungen und das Strafverfahren mit größtmöglicher Beschleunigung durchzuführen, solange sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft befindet. In diesem Zusammenhang ist von zwei Verhandlungstagen pro Woche die Rede. Von diesem Pensum ist der Prozess gegen Ruzicka und seinen Mitangeklagten David Linn, der nicht in Untersuchungshaft sitzt, allerdings weit entfernt.
 
Indes hat auch der heutige Verhandlungstag keine neuen Erkenntnisse gebracht. Befragt wurden ein Unit-Direktor von Carat Wiesbaden sowie ein hochrangiger Mitarbeiter der ehemaligen Agentur ZHP (heute: Wunschkind). Sie schilderten die Zusammenarbeit der beiden Agenturen, unter anderem für den Kunden Duales System Deutschland. Ebenfalls befragt wurde der Ex-Geschäftsführer des Pharmaunternehmens Deutsche Chefaro, das ebenfalls von Carat Wiesbaden betreut wurde.
 
Nach längerer Pause meldete sich in der Verhandlung auch wieder die Anklage zu Wort. Staatsanwalt Wolf Jördens wies darauf hin, dass es aus seiner Sicht unerheblich sei, wie im Einzelnen die Vereinbarungen zwischen Carat und den verschiedenen Kunden über die Aufteilung etwaiger außertariflicher Rabatte ausgesehen haben. Denn letztlich gehe es um den Vorwurf, dass bei der Zusammenarbeit von Carat mit ZHP Teile der Gelder in die privaten Taschen der Angeklagten zurückgeflossen sein sollen.mam/ejej
 

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