HORIZONT.NET
13.03.2008

Media-Affäre:

von Mehrdad Amirkhizi,
Ressortleiter Agenturen

Ruzicka-Prozess: Verteidigung bezweifelt Glaubwürdigkeit der Kronzeugin


Vorne links: Zeugin Manuela R, dahinter Aleksander Ruzicka (Bild: pdh) 

Vorne links: Zeugin Manuela R, dahinter Aleksander Ruzicka (Bild: pdh)

Im Prozess gegen die beiden Ex-Aegis-Manager Aleksander Ruzicka und David Linn wurde die Befragung der Zeugin Manuela R. am Donnerstag dieser Woche fortgesetzt. Die ehemalige hochrangige Mitarbeitern der Aegis-Einkaufsabteilung gilt als eine Art Kronzeugin der Anklage und hatte in der vergangenen Woche mit ihren Aussagen ihre früheren Vorgesetzen schwer belastet.
 
In der Befragung durch die Verteidigung wurde schnell erkennbar, wie die Verteidigung der Darstellung von Manuela R. begegnen will. "Ich gehe davon aus, dass Sie in weiten Teilen ihrer Aussage die Unwahrheit gesagt haben", erklärte Ruzickas Anwalt Marcus Traut an die Zeugin gewandt. Im Verlauf der Befragung zeigte sich, dass die Glaubwürdigkeit der Zeugin in Zweifel gezogen werden sollte - zum Beispiel mit der Frage nach der Versteuerung der von ihr entgegengenommenen vermeintlichen Schweigegelder.
 
Manuela R. gab zunächst an, diese versteuert zu haben und wiederholte ihre diesbezügliche Aussage vom letzten Verhandlungstag. Dort hatte sie erklärt, gegenüber dem mit der Abwicklung der "Sonderzahlungen" beauftragten Anwalt darauf bestanden zu haben, dass das ausgezahlte Geld bereits versteuert sein müsse. Der Rechtsbeistand von Manuela R. räumte danach ein, dass ihre Steuererklärung für den betreffenden Zeitraum noch nicht vorliegt und nach Abschluss der Ermittlungen gegen sie abgegeben wird.
 

Ruzicka - Bildergalerie vom Prozess

Gegen die Zeugin liegt ein Strafbefehl wegen Beihilfe zur Untreue über ein Jahr zur Bewährung und eine Geldbuße von 10.000 Euro vor, der allerdings noch nicht von einem Richter unterschrieben ist. In diesem Zusammenhang brachte die Verteidigung erneut die Frage ins Spiel, inwieweit Manuela R. eine mit der Staatsanwaltschaft abgestimmte Aussage zulasten der Angeklagten abgegeben hat, um selbst mit einer milden Strafe davonzukommen. Die Zeugin wiederholte ihre Darstellung, dass sie wahrheitsgemäß ausgesagt habe und ergänzte, dass sie "natürlich um die Vorteile solch einer wahrheitsgemäßen Aussage" für sich wisse. Eine abgestimmte Aussage habe es aber nicht gegeben.
 
Manuela R. war nach eigener Darstellung auf die vermeintlich unsauberen Machenschaften ihrer Vorgesetzten aufmerksam geworden. Sie hatte dagegen allerdings nichts unternommen, sondern gegen "Sonderzahlungen" in Höhe von insgesamt 427.000 Euro Stillschweigen bewahrt. Die Gelder kamen über die mutmaßliche Tarnfirma Transportland Media zur Ausschüttung.
 
Ebenfalls bei ihrer bisherigen Darstellung blieb die Zeugin in Bezug auf die Geschäfte von Aegis Media mit ZHP. Dieser Kunde sei für die Agentur nicht sonderlich attraktiv gewesen. Die für ZHP eingesetzten Freizeiten aus dem Agenturpool hätten für andere Auftraggeber, darunter Bonduelle, Schmidt-Spiele, Campari, Thomas Cook und Altana, besser kapitalisiert und damit gewinnbringender eingesetzt werden können. Damit widersprach Manuela R. anderen Zeugen, die im Zusammenhang mit den ZHP-Geschäften von einer überdurchschnittlichen Rendite für Aegis Media gesprochen hatten.
 
Die für Freitag geplante Befagung von zwei Geschäftsführern weiterer mutmaßlicher Tarnfirmen kommt nicht zustande. Die beiden Betroffenen berufen sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht, da gegen sie selbst noch ermittelt wird. Der Prozess wird am kommenden Dienstag mit der Befragung von Aegis-Mitarbeitern fortgesetzt. Schon jetzt ist absehbar, dass sich die Verhandlung noch lange hinziehen wird. Das Gericht hat bereits Termine bis zum 23. September festgesetzt.

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