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Media-Affäre

von Mehrdad Amirkhizi,
Ressortleiter Agenturen

Ruzicka-Prozess: Aegis-Chef Bölte soll noch vor der Sommerpause aussagen


Aleksander Ruzicka (r.) und David Linn 

Aleksander Ruzicka (r.) und David Linn

Im Untreue-Prozess gegen die beiden ehemaligen Aegis-Manager Aleksander Ruzicka und David Linn wurde am heutigen Mittwoch wieder verhandelt. Das Gericht setzte die Verlesung von Rechnungen fort, aus denen der Geldfluss zwischen den Aegis-Firmen Carat und HMS sowie der Firma Emerson FF und den mutmaßlichen Tarnfirmen Camaco und Watson hervorgeht.
 
Dabei wurde erneut deutlich, dass Emerson FF Rechnungen über die Vermittlung von Werbezeiten für Unternehmen wie Pernod Ricard, Bel, Esselte Leitz, Deutsche Chefaro und Yves Rocher an Aegis gestellt hat. Im Gegenzug gab es Rechnungen über nahezu identische Summen von den Firmen Camaco und Watson an Emerson FF - zum Teil mit Bezug auf die Vermittlung von Werbezeiten "vor dem Hintergrund von Entwicklungschancen der Werbewirtschaft" in Südafrika oder Argentinien. Die Rechnungssummen landeten letztlich auf den Konten von Camaco und Watson. Sie werden unter anderem den beiden Angeklagten zugerechnet.
Das Verfahren wird in der kommenden Woche fortgesetzt. Dann sollen nochmals Vertreter von Kunden wie Pit Stop und Apotheker Walter Bouhon ("Frei Öl") zur Zusammenarbeit mit Aegis befragt werden. Ebenfalls geplant ist, dass Ruzickas-Nachfolger als Zentraleuropa-Chef von Aegis Media, Andreas Bölte, noch vor der Sommerpause in den Zeugenstand tritt. Er soll zu den Umständen befragt werden, unter denen die anonym verfasste Anzeige im Sommer 2005 und der ebenfalls anonym verfasste Nachtrag im Frühjahr 2006 zustande gekommen ist. Möglicherweise soll auch der frühere Aegis-Finanzchef Hans-Henning Ihlefeld gehört werden.
 
Die Verteidigung von Ruzcika wirft Bölte vor, frühzeitig von den Vorgängen gewusst, aber nichts dagegen unternommen zu haben. In diesem Zusammengang hatten die Anwälte Ruzickas bereits ein Rechtsgutachten verlesen, das aus genau diesem Grund Teile der Anklage für unzulässig hält.

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