27.03.2009
Neues Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung verabschiedet
Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das die bestehenden Regelungen gegen unerlaubte Telefonwerbung weiter verschärft. Das mit den Stimmen der Großen Koalition und der FDP verabschiedete Papier führt zusätzliche Widerrufsrechte für am Telefon abgeschlossene Verträge ein. Verbraucher können sich somit innerhalb eines Monats von allen telefonisch abgeschlossenen Verträge lösen. Außerdem dürfen die Telemarketer künftig nicht mehr ihre Rufnummern unterdrücken. Bei Verstößen droht eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro.
Für sonstige Verstößen gegen das bereits bestehende Verbot gegen unerlaubte Telefonwerbung sieht der Gesetzgeber künftig Geldbußen von bis zu 50.000 Euro vor. Bisher bestand nur ein Anspruch auf Gewinnabschöpfung, der in der Realität nur schwer durchzusetzen war. Ferner stellt das Gesetz klar, dass ein Werbeanruf nur dann zulässig ist, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, ensprechende Anrufe erhalten zu wollen. So wird verhindert, dass sich Call-Center auf Zustimmungserklärungen berufen, die der Verbraucher in einem völlig anderen Zusammenhang oder nachträglich erteilt hat. Die Partei Bündnis 90/Die Grünen stimmte dem Gesetz nicht zu. Sie fordert ein komplettes Verbot unlauterer Telefonwerbung. Der Bundesrat wird sich am 3. April mit dem Gesetzesvorhaben befassen. Kommt es nicht zur Anrufung des Vermittlungsausschusses, so kann das Gesetz bereits am 1. Mai in Kraft treten. Weitere Informationen gibt es auf der Website Bmj.bund.de/cold-calling. brö
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