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von Mehrdad Amirkhizi,
Ressortleiter Agenturen

Mediagespräche stehen auf der Kippe


Die Fortsetzung der Gespräche zwischen der Organisation der Mediaagenturen im GWA (OMG), der Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM) und den Medien über eine Reform des Mediasystems ist ungewiss.
 
Ein für Anfang dieser Woche geplantes Gespräch wurde auf Anraten der Rechtsberater verschoben. Offenbar haben diesmal aber nicht nur die Anwälte der Vermarkter interveniert, sondern auch die der Agenturen. Hintergrund sind kartellrechtliche Bedenken. Deshalb will die OMG zunächst einmal separat mit dem Kartellamt reden. Ob danach die Gespräche mit der OWM weitergehen, ist ungewiss, auch wenn OWM-Geschäftsführer Joachim Schütz die Bereitschaft zur Fortführung des Dialogs unterstreicht. "Die Gespräche werden jedenfalls von unserer Seite weitergehen." Dass dabei auch die TV-Vermarkter eingebunden werden können, ist nach wie vor unwahrscheinlich. Außerdem dürfte das Dialog-Interesse der Agenturen nach der Kurskorrektur von Seven-One Media, das ihnen künftig wieder Naturalrabatte einräumen will, deutlich geringer ausfallen.
Für die Verschiebung der Gespräche, könnte ebenfalls eine Rolle spielen, dass Gerüchten zufolge mittlerweile auch gegen einige Mediaagenturen ermittelt wird. Dafür gibt es bislang aber keine Bestätigung. Bisher stehen offiziell nur die Chefs der TV-Vermarkter im Viser der Staatsanwaltschaft. Der Vorwurf: Bestechung. Der renommierte Heidelberger Strafrechtler Gerhard Dannecker weist im Interview mit HORIZONT darauf hin, dass der für das Thema Bestechung relevante Paragraph 299 des Stragesetzbuchs "immer spiegelbildlich zu verstehen ist".
 
Dannecker: "Wenn einer Seite der Vorwurf gemacht wird, dass sie bestochen hat, muss es auf der anderen Seite jemanden geben, der bestechlich gewesen ist. Inwieweit das für die Agenturen gilt, ist weiter unklar. "Es ist denkbar, dass zurzeit erst Rechtsfragen abgeklärt werden, um dann in einem zweiten Schritt gegebenenfalls auch die für die Agenturen Verantwortlichen in Anspruch zu nehmen", so Dannecker.
 
Entscheidend für die Klärung dieser Frage ist, ob die Agenturen als eigenständige Wirtschaftsstufe oder als reine Treuhänder der Auftraggeber angesehen werden. Nur wenn vereinbart wurde, dass die Agenturen ausschließlich im Auftrag der Kunden handeln und alle Vorteile weiterreichen müssen, kommt laut Dannecker Bestechung in Betracht. mam
 
Das komplette Interview mit dem Strafrechtler Gerhard Dannecker lesen Sie in HORIZONT-Ausgabe 12/2008 vom 20. März.
 

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