HORIZONT.NET
10.03.2008

Untreueverfahren

von Elke Jacob,
Korrespondentin

Media-Affäre: Kernebeck muss noch bis Mai zittern


Heinrich Kernebeck 

Heinrich Kernebeck

Ob es in dem Untreueverfahren gegen drei ehemalige Manager der Wiesbadener Mediaagentur Aegis Media auch zu einem Prozess gegen Heinrich Kernebeck kommen wird, bleibt weiter offen.
 
Neben Aleksander Ruzicka und David Linn beschuldigt die Wiesbadener Staatsanwaltschaft auch den einstigen Mitbegründer der Agenturgruppe der gemeinschaftlichen Untreue in besonders schweren Fall. Doch im Gegensatz zu Ruzicka und Linn wurde Kernebecks Anklageschrift im November 2007 vom Wiesbadener Landgericht abgewiesen.
 
Gegen diese Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt ein. Zunächst sollte Kernebecks Anwalt bis 12. Februar eine Stellungnahme bei dem zuständigen dritten Strafsenat abgeben. Da Kernebeck damals seinen Verteidiger gewechselt hat, wurde die Frist bis 28. Februar verlängert. Doch OLG-Sprecher Ingo Nöhre muss nun seine frühere Einschätzung revidieren, dass der dritte Strafsenat bis Mitte März über das Beschwerdeverfahren entscheiden wird. Inzwischen geht er davon aus, dass damit erst im Mai zu rechnen ist.
 
Sollte das OLG die Klageschrift gegen Kernebeck für ausreichend erachten, muss das Wiesbandener Landgericht auch gegen ihn ein Hauptverfahren eröffnen. Ebenso möglich ist, dass das OLG weitere Ermittlungen der Staatsanwaltschaft fordert oder der Entscheidung des Landgerichts zustimmt. Dann müsste die Staatsanwaltschaft ihre Anklage gegen Kernebeck fallen lassen.

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