18.06.2009
Heye und GWA gewinnen Rechtestreit gegen Gema
Werbeagenturen dürfen mit im Kundenauftrag erstellten TV-Spots für sich werben, ohne dafür Gebühren an die Rechtegesellschaft Gema zu zahlen oder Auskünfte zu erteilen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz. Dem Urteil war ein fünfjähriges Verfahren vorausgegangen, in dem die Münchner Agentur Heye mit Unterstützung des Branchenverbandes GWA gegen die Gema klagte.
In der ersten und zweiten Instanz setzte sich die Rechtegesellschaft durch. Der BGH stellt dagegen fest, dass die Gema nicht berechtigt sei, von Heye Auskunft oder Vergütung für die Musik in den Spots zu verlangen, welche die Agentur auf ihrer Website zur Eigenwerbung zeigt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Kommentare
Nachrichten
Alle Nachrichten
User-Empfehlungen
Kreation
Kreation
Die meist geklickten Kampagnen der letzten 30 Tage:
Kreation des Monats
Auf HORIZONT.NET wird zwölfmal im Jahr die Kreation des Monats gekürt. Anders als bei traditionellen Awards entscheidet keine aus Experten zusammengesetzte Jury über die Werbekampagnen, sondern die HORIZONT.NET-Nutzer selbst. Diese können jeweils für ihren Favoriten abstimmen. Zur Abstimmung
HORIZONTJobs
Aktuelle Etats
Kreationsnewsletter
Der HORIZONT.NET Kreationsnewsletter
Der wochentägliche Newsletter HORIZONT.NET Kreation bietet Kreativen, Mediaplanern und Marketern neben den aktuellsten Kampagnen auch interessante Marktdaten wie den Branchencheck und die Werbeinsel des Tages.
Das bietet der Kreationsnewsletter
Jetzt bestellen
Der wochentägliche Newsletter HORIZONT.NET Kreation bietet Kreativen, Mediaplanern und Marketern neben den aktuellsten Kampagnen auch interessante Marktdaten wie den Branchencheck und die Werbeinsel des Tages.
Das bietet der Kreationsnewsletter
Jetzt bestellen
Agenturprofile
HORIZONT auf Facebook










