18.06.2009
Heye und GWA gewinnen Rechtestreit gegen Gema
Werbeagenturen dürfen mit im Kundenauftrag erstellten TV-Spots für sich werben, ohne dafür Gebühren an die Rechtegesellschaft Gema zu zahlen oder Auskünfte zu erteilen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz. Dem Urteil war ein fünfjähriges Verfahren vorausgegangen, in dem die Münchner Agentur Heye mit Unterstützung des Branchenverbandes GWA gegen die Gema klagte.
In der ersten und zweiten Instanz setzte sich die Rechtegesellschaft durch. Der BGH stellt dagegen fest, dass die Gema nicht berechtigt sei, von Heye Auskunft oder Vergütung für die Musik in den Spots zu verlangen, welche die Agentur auf ihrer Website zur Eigenwerbung zeigt. Das Urteil ist rechtskräftig.
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